Hallo,
Hm, spontan fiele mir die Präventivklage ein (gibt's aber glaube ich nur im Schweizerischen Zivilrecht). Beschreibe mal genauer, um was es geht.
Ich weiß da aud er Vergangenheit, dass es da Möglichkeiten gab. Wenn z.B. ein Antrag auf einstweilige Verfügung droht odre auch eine Klage eines (potentiellen) Gegners, dann kann man sich dageben durch Niederlegung eines eigenen "Antrages", der aber nur dann herbeigezogen wird, wenn das befürchtete eintritt, wehren. Das Gericht ist also "vorgewarnt", dass dieh die Gegenseite wehren möchte und kann dan ggf. gleich besondere Maßnahmen anordnen. Das dient der Verkürzung von Rechtsakten. Die eigene Niederlegung verbilligt das ganhze, da man keine Negativklage einreichen muss, sondern eben nur eine "Wehrschrift" eingereicht hat, für den Fall, dass was kommt.
Aber ich habe vergessen, wie sowas juristisch heißt und ob und wieviel es kostet, was man berücksichtigen muss etc.
LG
Chris