Chris: KG-Vertrag

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Hallo Siechfred,

  1. Darf das Stimmrecht in einer KG frei vereinbart werden, oder ist
       es an den Kapitalanteil gebunden?

Vereinbaren kannst du alles, so lange es nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Grundsatz ist nach Köpfen, allerdings gelten beim Kommanditisten Einschränkungen.

Könnte man die Anzahl der Stimmen also z.B. aus der Anzahl der Jahre der realen Beteiligung, dem eingezahlten Kapitalanteil und einem frei bestimmten Anteil errechnen? Erben sollten hier im Erbfall wieder von vorne anfangen mit der Jahreszählung.

Bei der GmbH ist dies mMn nicht zulässig, sondern per Gesetz direkt an den Kapitalanteil gebunden. Um gerade diesen (möglichen) Unterschied zwischen GmbH und KG geht es mir.

  1. Wie hoch ist ein KG-Anteil?

Kommt drauf an, ein Mindestbetrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Mir war da eine gesetzlich festgelegte Stückelung von 500 DM im Kopf, oder gab es das nie?

LG
Chris