Hallo.
(5) Auf Wunsch des Mieters ist die Beendigung des Mietverhältnisses nach 11 oder weniger Monaten durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich.
Der Vertrag hat eine feste (Mindest-)Dauer? Dann ist natürlich eine Abstandszahlung bei vorzeitiger Kündigung weder einseitig benachteiligend noch überraschend.
Inhalt des Aufhebungsvertrages ist grundsätzlich die Leistung einer Abstandszah-lung durch den Mieter in Höhe der vertraglich vereinbarten Kaution.
Also nicht die Kaution, sondern eine Abstandszahlung in deren Höhe. Damit wäre auch die vermutete Umdeutung des Kautionsbegriffes vom Tisch.
Abstandszahlung... Keine Ahnung, was das ist.
Dann solltest du dich darüber informieren. Es kann schließlich selten schaden, zu wissen, was man unterschreibt.
MfG, at