Blindentauglichkeit
Moni Huber
- barrierefreiheit
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Hallo,
ich wollte mal von euch wissen, wie man eine Webseite blindentauglich machen kann. Gibt es dazu weitere Informationen dazu (z.b. voraussetzungen). Würde mich über eine Antwort von euch freuen.
Gruß Huber
Hallo Moni,
ich wollte mal von euch wissen, wie man eine Webseite blindentauglich machen kann. Gibt es dazu weitere Informationen dazu (z.b. voraussetzungen).
Den besten Einstieg bietet wohl BITV für Alle.
Grüße
Roland
Glück auf!
Den besten Einstieg bietet wohl BITV für Alle.
Mit persönlich gefällt auch http://www.barrierefreies-webdesign.de sowie dort der Abschnitt Bedingungen der BITV.
Gruß,
der Juve
Hallo ihr beiden,
sehe ich das richtig, das wenn alle Bedingungen des BITV erfüllt sind, die Webseiten mit einem Screenreader wie z.b. JAWS zu 100% wiedergegeben werden können.
Gruß Moni
P.S. Sind ja ganz schon viele Bedingungen :(
Hi,
sehe ich das richtig, das wenn alle Bedingungen des BITV erfüllt sind, die Webseiten mit einem Screenreader wie z.b. JAWS zu 100% wiedergegeben werden können.
Nein. Das kannst Du nur manuell testen.
freundliche Grüße
Ingo
Hi,
Hallo ihr beiden,
sehe ich das richtig, das wenn alle Bedingungen des BITV erfüllt sind, die Webseiten mit einem Screenreader wie z.b. JAWS zu 100% wiedergegeben werden können.
Leider nein.
Zum einen basieren die Regeln der jetzigen BITV auf einem Stand von 2000, als es noch nicht viele Screenreader gab und man auch noch nicht so viele Erfahrungswerte hatte.
(Ein Grund, warum man in der BITV auch keine explizite Forderung nach Sprungmarken findet).
Zum anderen ist es aber so, daß auch Screenreader nur Browser von Firmen sind.
Firmen die sich konkurrieren; Firmen die Geld verdienen wollen.
Dementsprechend gibt es auch bei den Screenreader unterschiede, wie diese einen HTML_Code interpretieren.
So zum Beispiel beim Verhalten von dem folgenden Code:
<a href="http://www.example.org" title="Hier geht es zur Beispielwebsite die nur Demozwecken dient">Beispielwebsite</a>.
Je nach Screenreader und dessen Voreinstellung oder Konfigurationsmöglichkeit wird hier einmal der Title, einmal der Text des Erstreckungsbereiches und einmal alles nacheinander vorgelesen.
Die einzige Lösung die ich für dieses problem empfehle, ist die Einhaltung der Standardkonformität. Wenn alle *Inhalte* im Lynx oder Netscape4
lesbar sind, passt es meist.
Bei den "normalen" Browsern hat sich schließlich auch die Einsicht durchgesetzt, daß dann wenn ein Browser sich nicht an Standards hält, es ein Bug des Browsers ist, der nur in Ausnahmefällen (IE-Support mit knirschenden Zähnen) gemacht wird.
Bei den Screenreader ist man da noch nicht so "mutig", weil dort leider andere Gründe mitspielen (Screenreader sind teuer und werden nur alle X Jahre von den Krankenkassen finanziert. Deswegen müssen viele Benutzer mit alten, kaputten Versionen ankommen).
Ciao,
Wolfgang
P.S.: Eigentlich finde ich ist die BITV trotzdem nicht so schwer; Jedes Werk hat Regeln. Musst du alle Regeln des Strafgesetzbuches kennen um zu wissen was falsch oder was richtig ist? Es reciht, wenn man das Prinzip verstanden hat: Jede, Jeder und Jedes Ding muss mit jedem beliebigen Mittel auf Inhalte zugreifen können und darf dabei nicht in der Art des Lesens beeinflusst werden.
P.S. Sind ja ganz schon viele Bedingungen :(
Man sollte beim Bauen der Seite einfach ganz logisch überlegen, wo Barrieren lauern könnten. Sind alle Grafiken mit Alternativtext versehen? Verwendest du zum Layouten keine Tabellen? Auch sinnvoll kann es sein, hier und da einen mit CSS normalerweise ausgeblendeten Hinweis zu setzen, z.B. "Hauptnavigation:" oder "Informationsleiste:", wo es beim Vorlesen zu Missverständnissen kommen könnte.
Allerdings sind nicht alle blind, manche können einfach nur schlecht sehen. Also nutze möglichst em-Größen, und verpass dem Hauptinhaltsbereich am besten keine feste Breite, damit das Layout auch stark vergrößert noch einigermaßen aussieht (ohne horizontales Scrollen), und achte auf guten Kontrast. Vielleicht stellst du noch ein Alternativ-CSS ganz ohne Farbangaben zur Verfügung.
Wenn man schon im Voraus ein wenig nachdenkt, geht man nacher nochmal schnell die Richtlinien durch, hakt sie nacheinander ab, und schon ist man fertig.
Hallo.
Ich habe gerade einen Blinden gefragt, ob er jemals eine blindentaugliche Seite gesehen hätte. Sein Schlagen mit der Stirn auf Tisch habe ich als Nein gewertet.
MfG, at