Ole: Probezeit und Kündigungsfrist

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hi

ianal, aber sollte nichts im vertrag drin stehen, greift afaik das BGB.

  1. Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)

BGB §622

  1. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?

Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.

so long
Ole
(8-)>

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Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.