Beate: Probezeit und Kündigungsfrist

Guten Morgen,

ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen (ja, so etwas gibt es in der heutigen Zeit noch :-)), der eigentlich die üblichen Standardformulierungen hat. Nur 2 Dinge stehen überhaupt nicht drin:
1. Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)
2. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?

Beate

  1. hi

    ianal, aber sollte nichts im vertrag drin stehen, greift afaik das BGB.

    1. Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)

    BGB §622

    1. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?

    Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.

    so long
    Ole
    (8-)>

    --
    Stickstoff eignet sich nicht für Handarbeiten.
    1. hi

      1. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
        Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.

      Da das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift kann man Dich in dieser Zeit sowieso ohne Angabe von Gründen rausschmeissen, wozu soll man also eine Probezeit vereinbaren?

      Gruß
      Nolava

    1. Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)
    2. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?

    Das kannst du doch ansprechen. Wenn dir 4 Wochen zum Monatsende zu kurz sind (wer findet schon innerhalb 4 Wochen was Neues?), mache einen Gegenvorschlag.

    Ausserdem können sich Gesetze ändern (z.Z. weiniger im Sinne des Arbeitnehmers) und dann schafft eine individuelle Vereinbarung Sicherheit.

    Kalle