Probezeit und Kündigungsfrist
Beate
- recht
Guten Morgen,
ich habe einen Arbeitsvertrag bekommen (ja, so etwas gibt es in der heutigen Zeit noch :-)), der eigentlich die üblichen Standardformulierungen hat. Nur 2 Dinge stehen überhaupt nicht drin:
1. Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)
2. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
Beate
hi
ianal, aber sollte nichts im vertrag drin stehen, greift afaik das BGB.
- Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)
- Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.
so long
Ole
(8-)>
hi
- Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.
Da das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift kann man Dich in dieser Zeit sowieso ohne Angabe von Gründen rausschmeissen, wozu soll man also eine Probezeit vereinbaren?
Gruß
Nolava
- Keine Kündigungsfrist (ich nehme an, es gilt die gesetzliche (4 Wochen zum Monatsende, nach 5 Jahren 2 Monate etc etc.., oder?)
- Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
Das kannst du doch ansprechen. Wenn dir 4 Wochen zum Monatsende zu kurz sind (wer findet schon innerhalb 4 Wochen was Neues?), mache einen Gegenvorschlag.
Ausserdem können sich Gesetze ändern (z.Z. weiniger im Sinne des Arbeitnehmers) und dann schafft eine individuelle Vereinbarung Sicherheit.
Kalle