Nolava: Probezeit und Kündigungsfrist

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hi

  1. Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
    Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.

Da das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift kann man Dich in dieser Zeit sowieso ohne Angabe von Gründen rausschmeissen, wozu soll man also eine Probezeit vereinbaren?

Gruß
Nolava