hi
- Keine Probezeit. Heisst das, es gibt keine?
Wenn keine vereinbart wurde, gibt es keine. Afaik muß diese explizit vereinbart werden.
Da das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift kann man Dich in dieser Zeit sowieso ohne Angabe von Gründen rausschmeissen, wozu soll man also eine Probezeit vereinbaren?
Gruß
Nolava