Peter Thomassen: Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes

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Hallo,

Es soll also für einen gegebenen Zeitraum ermittelt werden, welcher Steuersatz für wieviele Monate gilt.

Da frage ich mich doch mal spontan: Wozu könnte man das wissen wollen? Die Umsatzsteuer ist doch stichtagsbezogen, an dem Tag, an dem die Rechnung gestellt wird, wird die dann gültige Umsatzsteuer addiert.

Mein Kollege hat mal einen ihm bekannten Anwalt kontaktiert, und der meinte, dass das für Verkäufe gilt, nicht aber für Dienstleistungen -- da sei relevant, wann die Dienstleistung erbracht worden ist. Da es um Webhosting geht, müsste also entsprechend abgerechnet werden (ob normale Miete auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht). Ich habe auch mal gehört, dass die Stadtwerke mit ihren Rechnungen ähnlich verfahren.

Wenn zweifel am Gesagten bestehen, lass es mich wissen! :-)

Bye,
Peter