Hallo.
gründsätzlich ist ja verboten, urheberrchtsgeschützte bilder auf einer anderen web-seite zu veröffentlichen.
Grundsätzlich ist geboten, jedwedes dem Urheberrecht unterliegendes Material vor der Nutzung beim Urheber zu lizenzieren. Ersatzweise kann die Lizenzierung auch bei einem anderen Nutzer erfolgen, wenn dies zwischen diesem und dem Urheber vertraglich vereinbart wurde.
wie ist das nun, wenn es in einer fotogalerie
von beispielsweie peugeot die kategorie "pressefotos" gibt,
kann ich die dann auf meiner privaten hp veröffentlichen?
Dann sind dort auch die Nutzungsbedingungen zu erfragen, die der Auftraggeber mit dem Urheber vereinbart hat.
ausserdem habe ich mal gehört, das, wenn man ein fan-projekt zu einer bestimmten serie oder musikgruppe macht,
bilder veröffenlichen darf.stimmt das?
Wenn du der Urheber oder im Besitz einer gültigen Nutzungslizenz bist, spricht nichts dagegen -- vorausgesetzt natürlich, dass die Bildinhalte weder jugend- oder sonstwie gefährdend sind noch die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in unzulässiger Weise berühren oder gar einen Verrat darstellen.
MfG, at