copyright von bildern
Steffen
- recht
hallo!
ich habe mal eine frage zum copyright von bildern:
gründsätzlich ist ja verboten, urheberrchtsgeschützte bilder auf einer anderen web-seite zu veröffentlichen.
wie ist das nun, wenn es in einer fotogalerie
von beispielsweie peugeot die kategorie "pressefotos" gibt,
kann ich die dann auf meiner privaten hp veröffentlichen?
ausserdem habe ich mal gehört, das, wenn man ein fan-projekt zu einer bestimmten serie oder musikgruppe macht,
bilder veröffenlichen darf.
stimmt das?
mfg,
Steffen
peugeot hat sich, beispielsweise, die rechte geholt diese bilder zu veröffentlichen. sofern der urheber damit einverstanden ist, kannst du mit den bildern machen was du willst.
mfg
Micha
peugeot hat sich, beispielsweise, die rechte geholt diese bilder zu veröffentlichen. sofern der urheber damit einverstanden ist, kannst du mit den bildern machen was du willst.
das heißt also im klartext: den jeweiligen besizer des urheberrechts fragen. oder nicht?
hab da ziemlichen schiss, ne abmahnung zu kassieren...
mfg,
steffen
Hi,
das heißt also im klartext: den jeweiligen besizer des urheberrechts fragen. oder nicht?
ja. Im übrigen gibt es in Deutschland kein Copyright. Das Urheberrecht ist zwar (thematisch) ähnlich, aber signifikant anders.
hab da ziemlichen schiss, ne abmahnung zu kassieren...
Lass Dir jede Berechtigung schriftlich von einem Berechtigten geben.
Cheatah
echo $begrüßung;
gründsätzlich ist ja verboten, urheberrchtsgeschützte bilder auf einer anderen web-seite zu veröffentlichen.
Ein solches _Verbot_ gibt es nicht. Andersrum wird eher ein Schuh draus. Das "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" steht dem Urheber zu, zu entscheiden, ob und wer was mit seinen Werken anstellen darf. Er räumt dann Anderen Nutzungsrechte ein.
wie ist das nun, wenn es in einer fotogalerie
von beispielsweie peugeot die kategorie "pressefotos" gibt,
kann ich die dann auf meiner privaten hp veröffentlichen?
Wenn dir der Urheber, bzw. jemand mit entsprechenden (Nutzungs-)rechten gegenüber dem Urheber, ein Nutzungsrecht einräumt, dann steht dem nichts entgegen.
echo "$verabschiedung $name";
Hallo.
gründsätzlich ist ja verboten, urheberrchtsgeschützte bilder auf einer anderen web-seite zu veröffentlichen.
Grundsätzlich ist geboten, jedwedes dem Urheberrecht unterliegendes Material vor der Nutzung beim Urheber zu lizenzieren. Ersatzweise kann die Lizenzierung auch bei einem anderen Nutzer erfolgen, wenn dies zwischen diesem und dem Urheber vertraglich vereinbart wurde.
wie ist das nun, wenn es in einer fotogalerie
von beispielsweie peugeot die kategorie "pressefotos" gibt,
kann ich die dann auf meiner privaten hp veröffentlichen?
Dann sind dort auch die Nutzungsbedingungen zu erfragen, die der Auftraggeber mit dem Urheber vereinbart hat.
ausserdem habe ich mal gehört, das, wenn man ein fan-projekt zu einer bestimmten serie oder musikgruppe macht,
bilder veröffenlichen darf.stimmt das?
Wenn du der Urheber oder im Besitz einer gültigen Nutzungslizenz bist, spricht nichts dagegen -- vorausgesetzt natürlich, dass die Bildinhalte weder jugend- oder sonstwie gefährdend sind noch die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in unzulässiger Weise berühren oder gar einen Verrat darstellen.
MfG, at
Hi,
Grundsätzlich ist geboten, jedwedes dem Urheberrecht unterliegendes Material vor der Nutzung beim Urheber zu lizenzieren.
Und die Ausnahmen bestätigen, wie so oft, diese grundsätzliche Regel.
Gruß, Cybaer