Cybaer: KUG §22 Recht am eigenen Bild

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Hi,

Vielen Dank erstmal für eure Antworten :)
Unterschiedlicher hätten sie nicht ausfallen können *G*
Habe mich jetzt auf den Text gestützt, den Siechfred gepostet hat und gehe davon aus, dass auch ein Verbreiten im privaten Bereicht (also die geschützte Seite) nicht zulässig wäre.

? Liegt hier ein Mißverständniss vor? Wenn Du deine Erlaubnis zum Foto gegeben hast (und sei es, daß da jemand offensichtlich mit der Kamera rumgelaufen ist, jeden geknippst hat und Du hast freundlich ins Objektiv gelächelt), dann darf er das Bild ja doch wohl seinen Freunden zeigen?! Ob er dafür die Bilder in sein (papierneres Fotoalbum klebt und beim Familientreffen rumreicht, oder dieser Gruppe das Passwort zu seinem virtuellen, geschützten Fotoalbum gibt, ist da einerlei.

Etwas anderes ist es bei z.B. heimlichen Aufnahmen. Liegt denn so etwas in deinem Fall vor?

Falls nicht, auf welche Aussage des Textes stützt Du dich?

Gruß, Cybaer

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