lina-: KUG §22 Recht am eigenen Bild

moin liebes Forum :)

Nach §22 des KUG ist ja das Recht am eigenen Bild weitestgehend geschützt (von den Ausnahmen mal abgesehen).
Was mich nun interessiert, ist die Interpretation der Worte "öffentlich zur Schau stellen" und "verbreiten".
Ich habe gehört, dass ein Einstellen ins Internet nicht genehmigter Fotos (also wo es keine explizite Zustimmung des Fotografierten gibt) zulässig ist, solange der Bereich im Netz geschützt ist. Hier fiel nur das Stichwort (htaccess).
Das kann ich nicht glauben und habe aber im Netz nichts dazu gefunden.
Kennt da zufällig jemand ein Urteil zu? Oder kann mir einer sagen, wie das Wort "verbreiten" in diesem Kontext zu interpretieren ist?

liebe Grüße aus Berlin
lina-

--
Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
  1. Verbreiten würde heissen ich verkaufe meine Prints bei deviantart und du läufst daher und verschenkst hochauflösende Bilder davon zum selber Ausdrucken.

    mfg
    Micha

  2. Hi,

    Kennt da zufällig jemand ein Urteil zu? Oder kann mir einer sagen, wie das Wort "verbreiten" in diesem Kontext zu interpretieren ist?

    Als "für eine unbestimmte Öffentlichkeit zugänglich". D.h., ist der Zugriff per Passwort geschützt, und ist dieses Passwort nur einigen Freunden des Webmasters bekannt, so ist es keine Verbreitung.

    Hängt er die Zugangsdaten an 'nem "schwarzen Brett" aus (oder macht sie sonstwie öffentlich), dann ist es "Verbreitung" - und in diesem Fall also nicht gestattet.

    Gruß, Cybaer

    --
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  3. Hell-O!

    Was mich nun interessiert, ist die Interpretation der Worte "öffentlich zur Schau stellen" und "verbreiten".

    RA Prof. Dr. Klaus Sakowski könnte dir diese Fragen durchaus beantworten.

    Siechfred

    --
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    1. moin Siechfred, Miso, Cybaer :)

      Vielen Dank erstmal für eure Antworten :)
      Unterschiedlicher hätten sie nicht ausfallen können *G*
      Habe mich jetzt auf den Text gestützt, den Siechfred gepostet hat und gehe davon aus, dass auch ein Verbreiten im privaten Bereicht (also die geschützte Seite) nicht zulässig wäre.

      liebe Grüße aus Berlin
      lina-

      --
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      1. Hi,

        Vielen Dank erstmal für eure Antworten :)
        Unterschiedlicher hätten sie nicht ausfallen können *G*
        Habe mich jetzt auf den Text gestützt, den Siechfred gepostet hat und gehe davon aus, dass auch ein Verbreiten im privaten Bereicht (also die geschützte Seite) nicht zulässig wäre.

        ? Liegt hier ein Mißverständniss vor? Wenn Du deine Erlaubnis zum Foto gegeben hast (und sei es, daß da jemand offensichtlich mit der Kamera rumgelaufen ist, jeden geknippst hat und Du hast freundlich ins Objektiv gelächelt), dann darf er das Bild ja doch wohl seinen Freunden zeigen?! Ob er dafür die Bilder in sein (papierneres Fotoalbum klebt und beim Familientreffen rumreicht, oder dieser Gruppe das Passwort zu seinem virtuellen, geschützten Fotoalbum gibt, ist da einerlei.

        Etwas anderes ist es bei z.B. heimlichen Aufnahmen. Liegt denn so etwas in deinem Fall vor?

        Falls nicht, auf welche Aussage des Textes stützt Du dich?

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Hallo.

          Etwas anderes ist es bei z.B. heimlichen Aufnahmen. Liegt denn so etwas in deinem Fall vor?

          Nein, eher eine unheimliche. Aber Röntgenaufnahmen sollten ja dem Arztgeheimnis unterliegen.
          MfG, at

          1. Hi,

            Nein, eher eine unheimliche. Aber Röntgenaufnahmen sollten ja dem Arztgeheimnis unterliegen.

            (prust) Ich sach nur: "Gysis Gehirn"! ;->

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Hallo.

              Aber Röntgenaufnahmen sollten ja dem Arztgeheimnis unterliegen.

              (prust) Ich sach nur: "Gysis Gehirn"! ;->

              Microfiches?
              MfG, at

              1. Hi,

                Aber Röntgenaufnahmen sollten ja dem Arztgeheimnis unterliegen.
                (prust) Ich sach nur: "Gysis Gehirn"! ;->
                Microfiches?

                BILD veröffentlichte auf der Titelseite mal (angebliche) Bilder von Gysis Gehirn.

                Fand der nicht lustig. ;->

                Gruß, Cybaer

                --
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                1. Hallo.

                  BILD veröffentlichte auf der Titelseite mal (angebliche) Bilder von Gysis Gehirn.

                  Wusste ich aus gleicher Quelle.

                  Fand der nicht lustig. ;->

                  Hätte Gregor Gysi wirklich Sinn für Humor, wäre er öfter hier im Forum.
                  MfG, at

        2. moin Cybaer :)

          Scheinbar liegt hier tatsächlich ein Missverständnis vor ;)
          Es geht keineswegs um mich persönlich sondern eher um einen Bekannten, der sich selbst als Fotokünstler ansieht. Dieser hatte bei einem Grillabend auf dem Bunkerberg die Kamera dabei. Er hat uns fotografiert, was vollkommen ok ist. Aber er hat auch die Familie neben uns (eine Artistenfamilie wie es schien) geknipst - ohne deren Wissen und Einverständnis. Soweit ich das überblicken konnte, haben sie es nicht mitbekommen und mein Bekannter war der Meinung, wenn er sie um Erlaubnis bitten würde, würde das die Kunst "vernichten".
          Es gibt ja diesen Passus "wenn es dem höheren Interesse der Kunst dient", darf das gemacht werden - aber ich glaube dieses höhere Interesse muss schon von einem bekannten oder zumindest _guten_ Künster kommen ;)

          liebe Grüße aus Berlin
          lina-

          --
          Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
          1. Moin,

            das ist anscheinend in der Tat ein sehr unübersichtliches Thema - was dafür spricht, mit äußerster Zurückhaltung an die Sache heranzugehen. Im Bildblog war neulich zu dem Thema ein Interview. Es passt inhaltlich zwar nicht, illustriert aber sehr gut die verzwickte Situation. Der Hinweis auf das "Beiwerk" mag auch noch nützlich sein.

            Viele Grüße

            Swen Wacker

          2. Hi,

            Soweit ich das überblicken konnte, haben sie es nicht mitbekommen und mein Bekannter war der Meinung, wenn er sie um Erlaubnis bitten würde, würde das die Kunst "vernichten".

            Tja, dann darf er das Bild auch nicht veröffentlichen - sofern er die Gesichter nicht künstlerisch so verfremdet, daß die Familie nicht mehr zu erkennen ist. ;-)

            Es gibt ja diesen Passus "wenn es dem höheren Interesse der Kunst dient", darf das gemacht werden - aber ich glaube dieses höhere Interesse muss schon von einem bekannten oder zumindest _guten_ Künster kommen ;)

            Ist mir nicht bekannt. Ich weiß nur, daß die Veröffentlichung ungefragt u.a. erlaubt ist, wenn die Personen halt Beiwerk sind (z.B. Bild von der Kirche, wo ständig irgendwelche Touris rumwuseln ;-)).

            Aber da müssen die Gesichter schon ziemlich klein sein - das klingt hier nicht gerade danach ... =;-)

            Gruß, Cybaer

            --
            Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!