Moin!
habe mich vor einigen Tagen für ein Projekt, welches einige besondere aber nicht wirklich außergewöhnliche Anforderungen hat, bei einem Webhoster informiert, mir versichern lassen, dass Gewünschtes möglich ist, und schließlich dort angemeldet.
Sofern seit Vertragsschluß noch keine 2 Wochen vergangen sind, du "Verbraucher" bist und der Vertragsschluß durch Mittel der Fernkommunikation zustande kam, kannst du ohen Angaben von Gründen den Vertragsschluß widerrufen (Ex-Fernabsatzgesetz, jetzt BGB §§ 312b ff.). Solltest du bei Vertragsschluß nicht ordnungsgemäß über diese Frist belehrt worden sein, läuft die Frist im Prinzip unendlich lange.
Damit wärst du (wie erwähnt, unter der Bedingung "privater Verbraucher") ganz schnell aus der Sache raus (auch gerichtsfest, was der Anbieter dann im Zweifel feststellen dürfte).
Sofern du aber kein privater Verbraucher bist, die Widerrufsfrist (bei korrekter Belehrung) schon abgelaufen ist oder du aus Prinzip den Weg der Mängelrüge bzw. der zugesicherten, aber nicht enthaltenen Eigenschaft gehen willst, wäre der Weg eben ein Widerruf des geschlossenen Vertrags unter Hinweis auf das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft.
Folglich versteht es sich, dass ich kündige. Jedoch stelle ich gerade fest, dass der Hoster schneller noch als mit den Supportmails beim Abrechnen ist und mir bereits alle Kosten abgebucht hat. Nun hoffe ich doch, dass es mein gutes Recht ist, diese entweder zurückzuverlangen oder durch meine Bank zurückbuchen zu lassen.
Die Kosten zurückbuchen zu lassen wäre nicht korrekt, solange du den Vertrag geschlossen hast. Du solltest dich also zuerst mit dem Anbieter über die vertragliche Frage auseinandersetzen (vielleicht wird das weitaus weniger kompliziert, als du befürchtest) und dort eine Einigung erzielen. Die Lastschrift kannst du innerhalb von 6 Wochen bei deiner Bank ganz problemlos zurückgehen lassen, und danach im Grundsatz eigentlich auch immer noch (wenngleich das ggf. ein wenig Stirnrunzeln bei der Bank verursacht).
Mit anderen Worten: Dein Geld kriegst du - zumindest zeitweise, denn der Anbieter kann natürlich seinerseits ungehalten reagieren und Mahnverfahren in Gang setzen - erstmal wieder.
Auch wenn ich befürchte, dass der Hoster die Domains zurückbehält und den KK-Antrag verweigert, werde ich das wohl in Kauf nehmen müssen, oder?
Wie gesagt: Erziele einvernehmliche Einigungen, sei ggf. bereit, gewisse für dich nachvollziehbare Gebühren (einmalige Domainregistrierung z.B.) zu tragen, und erhalte im Gegenzug eine schnelle Abwicklung der Vertragsauflösung. Auch dem Anbieter sollte daran gelegen sein, einen für ihn im Zweifel doch eher ungehaltenen und nervigen Kunden los zu werden.
PS: Ehrlichgesagt scheint mir, als würde der Service von Jugendlichen oder Schülern betrieben werden, worauf die Support-Zeiten hinweisen und seit den Ferien haben Sie auch mehr Zeit. Gerade fand ich noch weitere Meinungen zu diesem Dienst im Web, die ähnliches befürchten.
Das sollte deine Taktik und Position doch durchaus stärken. Einfach böse juristische Szenarien ausmalen, und anbieten, dass es dazu nicht kommen muß, verbunden mit einer "vernünftigen Lösung", sollte dich schnell zum Erfolg führen können. Nicht drohen (sorgt in der Regel für mentale Widerstände, die einer Zustimmung hinderlich sind), sondern beschreiben, und irgendwas anbieten.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."