Mario: Domain bei Domain Grabber gelandet

Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade folgendes Problem: Ich wollte mit meiner Domain von meinem alten Provider zu einem neuen umziehen. Der alte hat meine Kündigung verschlampt, ich hab mich gemeldet, dann wurde die Kündigung rückwirkend vollzogen. Da die Referenzadresse auf die selbe Domain gezeigt hat, konnte ich die Domain nicht rumziehen lassen und ich hab mir nichtsahnend gedacht, wenn die Frist abgelaufen ist, kann ich sie neu registrieren.

Bei der Domain handelt es sich um eine .com Domain. Es ist gleichzeitig der Firmenname für meine Webseitenerstellung. Ich benutze den Namen bereits seit 2000, woraus mir ja in Deutschland auch Namensrechte zustehen. Der Grabber sitzt leider irgendwo auf Mauritius. Ich hab mal in den Logfiles geschaut, ich hatte circa 100 Besucher im Monat, maximal. Also nicht wirklich viel, um damit Geld zu machen. Auf der Seite sitzt jetzt eine deutschsprachige Linksammlung (oingo.com ist wohl der Anbieter). Der Begriff ist eine abstrakte Wortzusammensetzung, die wohl niemand in eine Suchmaschine hackt.

Wenn es nicht gleichzeitig mein Firmenname wäre, würde mich es nicht sonderlich stören aber meine Frage ist, wie ich wieder an meinen Namen kommen kann. Soll ich die Sache aussitzen und darauf hoffen, dass der Grabber ein funktionierendes Controlling hat und das Teil bald wieder abstößt? Wie lange halten die in der Regel so eine Domain? Oder soll ich ihn mal anschreiben, ob er sie mir zurück verkauft? Was verlangen die dann für sowas? Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Wecke ich schlafende Hunde und wittert der Grabber vielleicht ein Geschäft und gibt sie mir erst recht nicht günstig zurück? Habe ich vielleicht doch rechtlichen Anspruch?

Vielleicht kann ja jemand die ein oder andere Frage beantworten. Danke im voraus!

viele Grüße,
Mario

  1. Moin!

    Wenn es nicht gleichzeitig mein Firmenname wäre, würde mich es nicht sonderlich stören aber meine Frage ist, wie ich wieder an meinen Namen kommen kann. Soll ich die Sache aussitzen und darauf hoffen, dass der Grabber ein funktionierendes Controlling hat und das Teil bald wieder abstößt?

    Kein Grabber ist durch irgendwelche laufenden Kosten, die wieder reinzuspielen wären, gezwungen, irgendeine Haushaltung bei seinen Domains zu machen. Die Registriergebühr pro Domain dürfte bei wenigen Dollar pro Jahr liegen - die Masse machts. Wenn jemand zehntausend Domains gegrabbt hat - wie interessant ist dann für ihn eine einzige Domain?

    Wie lange halten die in der Regel so eine Domain?

    Ewig. Wenn du drauf warten willst, bist du in Rente.

    Oder soll ich ihn mal anschreiben, ob er sie mir zurück verkauft? Was verlangen die dann für sowas? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

    Mutmaßlich viel Geld - unverhältnismäßig viel, würde ich meinen.

    Wecke ich schlafende Hunde und wittert der Grabber vielleicht ein Geschäft und gibt sie mir erst recht nicht günstig zurück? Habe ich vielleicht doch rechtlichen Anspruch?

    Sicherlich kannst du einen rechtlichen Anspruch geltend machen. Streitigkeiten für .com finden vor einem internationalen Schiedsgericht statt, welches allerdings nach meiner Erinnerung auf Markenstreitigkeiten abzielt. Dieses Gremium dürfte aber grundsätzlich was gegen Grabber haben.

    Andererseits: Wie genau ist dir deine Domain abhanden gekommen? Wenn du tatsächlich geglaubt hast, du könntest die Domain nach Ablauf deines Hostingvertrags einfach neu registrieren - nun ja, das Ergebnis siehst du ja. Man kann mit Sicherheit sagen, dass alle freigegebenen Domains einem Grabber in die Hände fallen.

    Deshalb lohnt es sich wahrscheinlich, wenn du dem Grabber mal etwas juristisches Feuer unter dem Arsch macht. So unwichtig, wie die einzelne Domain für ihn ist, so unangenehm ist es für ihn, wenn er diese dumme Domain juristisch gegen seinen Ex-Besitzer verteidigen muß, weil das Zeit und damit Geld kostet, was er nicht unbedingt wieder rein kriegt.

    Also wird er sich vermutlich leichter geschlagen geben und die Domain wieder rausrücken, solange er aus der Sache einigermaßen günstig rauskommt - mit anderen Worten: Deinen Anwalt bezahlst du selbst.

    Da mußt du nun entscheiden, was schlauer ist: Dem Grabber viel Geld in den Rachen werfen, oder einem Anwalt.

    Wenn aber dein Domainhoster nichts falsch gemacht und die Domain dadurch unabsichtlich verloren hat, kannst du den jedenfalls nicht haftbar machen.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Sicherlich kannst du einen rechtlichen Anspruch geltend machen. Streitigkeiten für .com finden vor einem internationalen Schiedsgericht statt, welches allerdings nach meiner Erinnerung auf Markenstreitigkeiten abzielt. Dieses Gremium dürfte aber grundsätzlich was gegen Grabber haben.

      Deshalb lohnt es sich wahrscheinlich, wenn du dem Grabber mal etwas juristisches Feuer unter dem Arsch macht. So unwichtig, wie die einzelne Domain für ihn ist, so unangenehm ist es für ihn, wenn er diese dumme Domain juristisch gegen seinen Ex-Besitzer verteidigen muß, weil das Zeit und damit Geld kostet, was er nicht unbedingt wieder rein kriegt.

      Hmmm. Danke. Aber habe ich überhaupt Ansprüche. Der Herr sitzt ja wie bereits erwähnt auf Mauritius, da wird es schwer sein, Rechstansprüche durchzudrücken, sofernes überhaupt welche gibt (deutsches Recht/internaionales Recht) und ich habe gelesen, dass die Schiedsgerichtsurteile nicht zwingend durchsetzbar sind.

      Ich hab mal den einzigen Text auf seiner HP rausgesucht:
      The domain are registered using automated method that makes impossible to verify if they are similar to existing trademarks.
      If you believe a domain is infringing on your valid trademark, please email at: contact@wangleedomains.com

      viele Grüße,
      Mario

      1. Hi,

        The domain are registered using automated method that makes impossible to verify if they are similar to existing trademarks.
        If you believe a domain is infringing on your valid trademark, please email at: contact@wangleedomains.com

        dann tu doch, was er dir vorschlägt. Wenn ich mich recht erinnere, erwächst nach einer längeren Benutzung und einer gewissen Marktdurchdringung aus dem Firmennamen ein Marken-ähnliches Recht auch ohne Markenanmeldung. Ganz genau wird dir das ein Anwalt sagen können.

        Schönen Sonntag noch!
        O'Brien

        --
        Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
  2. Hi,

    Wenn es nicht gleichzeitig mein Firmenname wäre, würde mich es nicht sonderlich stören aber meine Frage ist, wie ich wieder an meinen Namen kommen kann. Soll ich die Sache aussitzen und darauf hoffen, dass der Grabber ein funktionierendes Controlling hat und das Teil bald wieder abstößt? Wie lange halten die in der Regel so eine Domain? Oder soll ich ihn mal anschreiben, ob er sie mir zurück verkauft? Was verlangen die dann für sowas? Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Wecke ich schlafende Hunde und wittert der Grabber vielleicht ein Geschäft und gibt sie mir erst recht nicht günstig zurück? Habe ich vielleicht doch rechtlichen Anspruch?

    Du solltest Dich m.E. erst mal informieren, ob es für .com sowas wie bei .de den Dispute-Eintrag gibt.
    Falls ja, machen.
    Damit wäre dann sichergestellt, daß - sollte der Grabber die Domain wieder freigeben - kein anderer Grabber an die Domain kommt.

    Und dann ggf. weitere Schritte (welche auch immer - rechtlich, beim nic für .com, Kaufangebot) einleiten.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.