Ergänzung:
sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren. Bei zwei übereinstimmenden Willenserklärung kam m.E. nach ein Vertrag zustande. Dabei ist es egal, ob dieser schhriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln entstand. Unter Umständen schneiden die die Telefonate zwecks "Beweis" mit.
Mit freundlichen Grüßen,
André