Sven Rautenberg: Kontodaten erschlichen

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Moin!

sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren.

Fernabsatzgesetz (jetzt Bestandteil des BGB): Es ist jederzeit innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß der Widerruf des Vertrags möglich, wenn der Vertrag durch Fernkommunikationsmittel zu Stande kam (Telefon, Internet, Fax...), und der eine Vertragspartner Privatperson ist.

So ein Widerruf ist der Firma natürlich mitzuteilen. Blöd nur, wenn man nicht mehr weiß, welche Firma da angerufen hat.

- Sven Rautenberg

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My sssignature, my preciousssss!