Kontodaten erschlichen
LanX!
- recht
0 Zeromancer0 Tobias Unger0 JB0 wahsaga0 .nils
Hi
der Papa meiner Freundin scheint sich mit Schallgeschwindigkeit aus dem Kreise der voll geschäftstüchtigen verabschieden zu wollen ... seufz!
Jetzt hat er sich am Telefon seine Kontonummer abschwätzen lassen für ein Gewinnspiel bei dem angeblich "9 Euro monatlich abgebucht werden, wenn er aber verliert bekommt er den Betrag zurückerstattet" !
Ich weiß nicht welche Schweinerei genau dahintersteckt, unterschrieben hat er nix.
Falls jmd einen Hinweis hat zu Geschäftsmodell und Gegenmaßnahmen wär ich dankbar!
Liebe Grüße
LanX
Hallo LanX!,
Jetzt hat er sich am Telefon seine Kontonummer abschwätzen lassen für ein Gewinnspiel bei dem angeblich "9 Euro monatlich abgebucht werden, wenn er aber verliert bekommt er den Betrag zurückerstattet" !
vorsichtshalber schriftlich die Einzugsermächtigung beim Kreditinstut seines Vertrauens widerrufen. Widerruf quittieren lassen. Fertig!
Ist doch halb so schlimm. Man findet Kontonummern zu hauf auf Briefbögen. Ist doch nichts unübliches seine Kontonummer zu veröffentlichen. Im schlimmsten Fall buchen die was ab und man startet eine Rücklastschrift. Solange er nicht mit PIN und Karte irgendwo zahlt oder seine Kreditkarten offenlegt...
Mit freundlichen Grüßen,
André
Ergänzung:
sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren. Bei zwei übereinstimmenden Willenserklärung kam m.E. nach ein Vertrag zustande. Dabei ist es egal, ob dieser schhriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln entstand. Unter Umständen schneiden die die Telefonate zwecks "Beweis" mit.
Mit freundlichen Grüßen,
André
hi,
sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren.
Nur fraglich, ob er - wenn das ganze telefonisch erfolgte - jetzt noch weiß, mit wem er es da überhaupt zu tun hatte ...
gruß,
wahsaga
Ergänzung:
sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren. Bei zwei übereinstimmenden Willenserklärung kam m.E. nach ein Vertrag zustande. Dabei ist es egal, ob dieser schhriftlich, mündlich oder durch konkludentes Handeln entstand. Unter Umständen schneiden die die Telefonate zwecks "Beweis" mit.
Nicht zu vergessen die zweiwöchige Widerrufsfrist, wie sie bei allen Geschäften dieser Art gesetzlich vorgeschrieben ist (Fernabsatzgesetz).
Hi
ich würds gerne sofort per Fax kündigen allerdings ist die Firma im Netz unauffindbar.
Alles was ich habe ist ne Nummer 018050028899 und nen ungooglebaren Namen "talk 2" oder "talk two".
Kann ich anhand ner 0180er einen Anbieter erfahren?
tschau
LanX
Hi
Kann ich anhand ner 0180er einen Anbieter erfahren?
zur Info: Inverssuche geht NICHT!
tschau
LanX
So jetzt die Telefonauskunft angerufen, die können mir auch nicht helfen.
Weiß jmd ob die verpflichtet sind den Auftrag schriftlich zu bestätigen?
anosnten müssen wir die erste Abbuchung abwarten...
Grummel
LanX
Offensichtlich ist seine Frau auch schon verkalkt, die meinte bei Anruf liefe nur ein sinnloses Band. Habe aber gerade dort angerufen und auf dem Band ne Faxnummer gehört.
Der Firmenname war ein anderer, aber wenn die bei Abschluss schon diese Nummer angeben wirds wohl reichen.
Tschö
LanX
echo $begrüßung;
Kann ich anhand ner 0180er einen Anbieter erfahren?
Für die Rufnummernvergabe ist die Bundesnetzagentur zuständig. Eine Suchmaschine gibt es zwar nur für 0900er Rufnummern, aber unter "Nummernverwaltung" ist für den "Verbraucherservice der Bundesnetzagentur" eine Kontaktmöglichkeit angegeben.
echo "$verabschiedung $name";
echo $begrüßung;
(Fernabsatzgesetz).
Das Fernabsatzgesetz gibt es schon ein paar Jährchen nicht mehr (genauer: seit 1.1.2002). Wenn du auf dessen Regelungen aktuell Bezug nehmen möchtest, solltest du auf das BGB verweisen, in welchem das FernAbsG aufgegangen ist.
echo "$verabschiedung $name";
Moin!
sofern dein Bekannter der Teilnahme zugestimmt hat, sollte er auch die entsprechende Firma von der Kündigung an der Teilnahme informieren.
Fernabsatzgesetz (jetzt Bestandteil des BGB): Es ist jederzeit innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß der Widerruf des Vertrags möglich, wenn der Vertrag durch Fernkommunikationsmittel zu Stande kam (Telefon, Internet, Fax...), und der eine Vertragspartner Privatperson ist.
So ein Widerruf ist der Firma natürlich mitzuteilen. Blöd nur, wenn man nicht mehr weiß, welche Firma da angerufen hat.
- Sven Rautenberg
Hi
So ein Widerruf ist der Firma natürlich mitzuteilen. Blöd nur, wenn man nicht mehr weiß, welche Firma da angerufen hat.
Auf der Bandansage zur 0180er wird eine Faxnummer erwähnt, ich habe veranlasst dass an diese Faxnummer jetzt ein Wideruf erfolgt.
Allerdings ist der Firmenname auf einmal ein anderer ... das ignoriere ich jetzt mal mit dem Hinweis dass genau diese 0180er als Kontakt angegeben wurde, und keine andere.
Sollten also Abbuchungen erfolgen, lasse ich Rückbuchen unter Verweis auf den Widerruf, egal unter welchem Namen die Firma reagiert.
Das muss reichen!
Tschau
LanX
Hi,
Fernabsatzgesetz (jetzt Bestandteil des BGB): Es ist jederzeit innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß der Widerruf des Vertrags möglich, wenn der Vertrag durch Fernkommunikationsmittel zu Stande kam (Telefon, Internet, Fax...), und der eine Vertragspartner Privatperson ist.
Und die Frist fängt afaik erst ab dem Moment an, in dem die Privatperson über diese Frist informiert wurde (bei einem Telefonanruf müßte das also erwähnt worden sein, denn auf schriftliche AGB kann sich die Firma da nicht berufen).
cu,
Andreas
Hallo.
So ein Widerruf ist der Firma natürlich mitzuteilen. Blöd nur, wenn man nicht mehr weiß, welche Firma da angerufen hat.
Aber da ja vorher bereits eine Geschäftsbeziehung hat bestehen müssen, sollte sich das ja noch herausfinden lassen.
MfG, at
Hi!
vorsichtshalber schriftlich die Einzugsermächtigung beim Kreditinstut seines Vertrauens widerrufen. Widerruf quittieren lassen. Fertig!
Eine Einzugsermächtigung kannst du nur bei dem Zahlungsempfänger widerrufen, nicht jedoch beim Kreditinstitut. Dieses weiß von der Einzugsermächtigung nichts. Das ist der Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag (Lastschriften aus einem Abbuchungsauftrag können auch nicht wg. Widerspruch zurückgegeben werden).
Gruß aus Iserlohn
Martin
Hi!
Falls jmd einen Hinweis hat zu[m] Geschäftsmodell [...] wär ich dankbar!
Ich vermute, dass es entweder Betrug ist oder aber man halt 9 Euro bezahlt und 1 Cent gewinnt (man hat gewonnen, also bekommt man sein Geld nicht zurück).
Aber natürlich kann ich darüber nur spekulieren - was diese Firma (oder wer halt dahinter steckt) wirklich macht, weiß ich nicht!
Freundliche Grüße aus Nürnberg,
Tobias
Jetzt hat er sich am Telefon seine Kontonummer abschwätzen lassen für ein Gewinnspiel bei dem angeblich "9 Euro monatlich abgebucht werden,
Firma kontaktieren (Haustürgeschäft Fernsabsatzgesetzt! Jegliche Geschäfte widerrufen, das ist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich) schriftlich. Sollte dennoch ewtas etwas abgebucht werden, sowas kann bei der Bank rückgängig gemacht werden. Zur Not jeden Monat.
hi,
Falls jmd einen Hinweis hat zu Geschäftsmodell und Gegenmaßnahmen wär ich dankbar!
Da das ganze nicht nach einem sonderlich seriösen Geschäftsmodell klingt - wäre auch eine Nachfrage bei der Verbraucherzentrale sicher nicht verkehrt.
Eventuell kennen die die "Pappenheimer" sogar bereits - und wenn nicht, können sie sicher wengistens noch Tipps zum weiteren Vorgehen geben.
gruß,
wahsaga
Hallo,
Kontonummer ist doch nicht schlimm, Geheimzahl dazu jedoch schon :-)
Gruß, Nils