Hi,
Übrigens wurden für Beispiele die Domains example.org, example.com und example.net definiert. Es existiert kein Grund, unschuldige Menschen wie z.B. den Besitzer der Domain 123.de mit in Deine Angelegenheiten mit einzubeziehen.
Im Prinzip richtig. Aber (ich zitiere denic.de):
Fehler: 123.de ist keine gültige .de-Domain.
Hinweis: Die Domain muss mindestens einen Buchstaben enthalten.
In diesem speziellen Fall kann also kein unschuldiger Besitzer existieren ;-)
cu,
Andreas
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Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
O o ostern ...
Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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