Hallo.
Wenn wir uns dann auch einig sind, dass die Hauptrichtung Konformität ist - von wegen der grundsätzlichen Notwendigkeit zur Akzeptanz der Regeln - und der Regelverstoß die zu begründende Ausnahme ist ... :-)
Darin besteht vermutlich breite Einigkeit, nur bei der Akzeptanz der Begründungen wird es immer wieder Differenzen geben.
MfG, at