Hi,
Aha. Welche anderen, verbindlicheren Normen haben wir denn dann im Webdesign, die man stattdessen heranziehen könnte?
BITV, ISO 9241-10. Aber natürlich nicht „stattdessen“.
oha, da hast Du aber einen Volltreffer gelandet. Vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht:
"Die Anforderungen und Bedingungen dieser Anlage basieren grundsätzlich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines 1.0) des World Wide Web Consortiums vom 5. Mai 1999."
"Anforderung 3: Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden."
freundliche Grüße
Ingo