Hallo.
Ansonsten: Für Behörden ("Die Verordnung gilt für (...) Behörden der Bundesverwaltung") - *nicht* für den privaten wie kommerziellen Rest Deutschlands.
Das wäre ja auch noch schöner, wenn der Arbeitgeber nicht festlegen könnte/würde, wie seine Angestellten zu arbeiten hätten ...
In vielen Bereichen ist genau das gängig und bewährt.
MfG, at