Hallo.
mit deiner Auftragsbestätigung ist dann (m.W.) der Kaufvertrag zustande gekommen.
Nur mal zwei spontan gefundene Berichte über Urteile zum Thema falsche Preisauszeichnung in Online-Shops:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53234
http://www.heise.de/newsticker/meldung/22835
Dann sollte ein dritter vielleicht ebenfalls Erwähnung finden.
MfG, at