Hallo.
Ich wollte sagen, dass viele AGB Verträge mit Minderjährigen grundsätzlich ausschließen (und ich das ziemlich unfair finde, weil ich noch nie eine Mahnung von einem Onlineshop, Provider oder sonstwas bekommen habe sondern immer alles gleich bezahlt habe - im zweifallsfall im Gegensatz zu so manchem älteren Menschen).
Oftmals sind es ja nicht die AGB, sondern gesetzliche Vorschriften, die durch die AGB nur noch einmal konkreter formuliert werden. Und dort ist eben auch geregelt, dass Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien genutzt werden können. Und das Alter ist eben nur einer von vielen Faktoren, die die Kreditwürdigkeit bestimmen. Da kann man doch froh sein, dass einem im Laden nur vor den Kopf geguckt wird.
Aber erzählt mir jetzt bitte nichts von schwebend wirksamen Verträgen etc. - ich gehe nächstes Jahr selbst in den Wirtschaftsleistungskurs :-) .
Ist das denn noch notwendig?
MfG, at