Siechfred: Siechfreds Steuertipp 06/2006

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Hell-O!

Im Zuge der Entbürokratisierung und der Entflechtung des übermäßig komplizierten Steuerrechts sind Selbständige, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ab dem Jahr 2005 zur Abgabe einer Anlage EÜR verpflichtet.

Auf Grund von Widerständen diverser Fachverbände und da man sich seinerzeit nicht auf ein einheitliches Formulardesign einigen konnte, wurde dieser wegweisende Schritt bereits von 2004 auf 2005 verschoben. Zugleich wurden Kleinstunternehmen bis 17.500 Euro Jahresumsatz vom Ausfüllen der Anlage befreit.

Nunmehr scheint auch bei der Finanzverwaltung angekommen zu sein, dass das Ausfüllen derart monströser Vordrucke wie besagte Anlage EÜR für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare und unverhältnismäßige Mehrbelastung darstellt. So haben sich die Abteilungsleiter Steuer des Bundes und der Länder endlich darauf geeinigt, dass die Abgabe dieser Perle deutscher Formulareskunst ("Formulardesigner" sind bestimmt Freiberufler!) entbehrlich sei, wenn die eingereichte Steuererklärung im Übrigen ordnungsgemäß sei. Fehlende Belege (z.B. Spendenquittungen o.ä.) schließen die Annahme einer ordnungsgemäßen Steuererklärung nicht aus, sie muss aber mit einer Anlage GSE und einer formlosen Gewinnermittlung versehen und unterschrieben sein.

Also bleibt alles beim alten, bleibt nur zu hoffen, dass die Vernunft am Ende siegt und die Anlage EÜR abgeschafft wird.

Siechfred

PS: Eventuell enthaltener Sarkasmus ist durchaus beabsichtigt.

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