Moin,
gibt es in DE nicht eine Minimalanforderung von 20k Einwohnern, bevor eine Ansiedlung sich "Stadt" nennen darf?
Wohl schon deshalb nicht, da das in D Ländersache ist und daher sicherlich ziemlich uneinheitlich geregelt ist. Zum anderen sind manche Stadtrechte historisch gewachsen. Hier in SH sind Städte Gemeinden mit Stadtrecht, die entweder "schon immer" Städte waren oder denen das Land dieses Recht verliehen(!) hat. Mindestvoraussetzung sind neben 10.000 Einwohner noch einige eher weiche Faktoren, aus denen deutlich wird, dass die zukünftige Stadt auch die Aufgaben einer Stadt wahrnimmt und, salopp gesagt, auch irgendwie so aussieht wie eine Stadt. Stadtrechte können auch (wieder) entzogen werden, wenn denn die Stadt das akzeptiert. Die Stadt Arnis hier in SH hat immerhin 300 Einwohner und immerhin eine Straße, deren Häuser sogar durchnummeriert sind.
Viele Grüße
Swen Wacker