Günter Frhr.v.Gravenreuth : LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

LG Berlin: Abmahnkosten auch bei sog. „Serienabmahnungen“

In einem soeben bekannt gewordenem Urteil des LG Berlin (Az. 16 O 380/05) vom 21. Februar 2006 wird ausgeführt:

„Die Klägerin handelt nicht sittenwidrig, wenn sie sich darum bemüht, die Verletzung ihrer Rechte zu unterbinden. Schon gar nicht erkennbar, dass sie in Schädigungsabsicht handelt, sondern sie nimmt ihre eigenen Rechte wahr.“

Zugesprochen wurden für eine kleinere Urheberrechtsverletzung im Internet Abmahnkosten in Höhe von EUR 556,60  (= eine 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von EUR 7.500,-) und EUR 6.920,-- an Schadensersatz (berechnet nach der Lizenzanalogie).

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  1. Hellihello Günther,

    wo findet sich denn die Quelle und wo ist die genannte "Serienabmahnungen" genannt. Dieser Sachverhalt bezöge sich ja dann u.U. auf die Höhe der Gebühren, oder?

    Gruß,

    frankx

    1. Hellihello Günther,

      wo findet sich denn die Quelle und wo ist die genannte "Serienabmahnungen" genannt. Dieser Sachverhalt bezöge sich ja dann u.U. auf die Höhe der Gebühren, oder?

      Das Urteil ist noch nicht im Netz. Ich babe es auch nur als PDF.

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

      1. Hi.

        Das Urteil ist noch nicht im Netz. Ich babe es auch nur als PDF.

        Du hast Doch Webspace. Kannst Du es nicht hochladen und hier verlinken?

        Danke.

      2. Hallo Günter,

        wo findet sich denn die Quelle und wo ist die genannte "Serienabmahnungen" genannt.

        Wann werden Abmahnungen zu einer Serie? Reichen bereits zwei um eine Serie zu begründen? Auf welche Anzahl bezieht sich das Urteil? Ist das Urteil bereits rechtskräftig?

        Zugesprochen wurden für eine kleinere Urheberrechtsverletzung im Internet Abmahnkosten in Höhe von EUR 556,60  (= eine 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von EUR 7.500,-) und EUR 6.920,-- an Schadensersatz (berechnet nach der Lizenzanalogie).

        Was ist unter dieser „kleinen“ Urheberrechtsverletzung zu verstehen? Wie kann es bei _einer_ Urheberrechtsverletzung zu mehreren Abmahnungen (= Serie) kommen?

        Das Urteil ist noch nicht im Netz.

        Der Hinweis dagegen mehrmals.

        Ich babe es auch nur als PDF.

        [ ] Ich Babe …
         [ ] Ich bade …
         [ ] Ich habe …

        So viele Fragen. ;-)

        Grüße
         Roland

        1. Moin moin :)

          Hallo Günter,

          Ich babe es auch nur als PDF.

          [x] Ich Babe … Tanja... :)

          Jo denn. Moin!

  2. Lieber Günter,

    In einem soeben bekannt gewordenem Urteil ...

    Das hast du schon doch alles erzählt:
    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=59795&sid=37bc4d92c5e38894953d432de280b229

    Grüße
    Thomas

    1. Hi Thomas,

      In einem soeben bekannt gewordenem Urteil ...
      Das hast du schon doch alles erzählt:
      http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=59795&sid=37bc4d92c5e38894953d432de280b229

      Das wäre ja dann ein verruchtes Crossposting! Tststs...

      Viele Grüße
      Mathias Bigge