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Hallo.

Na dann eben nach den allgemein anerkannten (branchenüblichen) Abrechnungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AGD

Der Dort wie anderswo unter der Bezeichnung "Tarifvertrag Designleistungen" geführt wird.

Einem Tarifvertrag unterliegt ein selbstständiger Designer eigentlich nicht.

Er unterliegt auch keinen "Abrechnungs- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen".

Dir guten Designer, die ich kenne, würden eher verhungern, als vernünftige Preise zu machen. Künstler zeichnet eben immer eine besondere Art von Stolz (oder Arroganz?) aus.

Ich kann dir nicht ganz folgen, was aber daran liegen mag, dass du Designer und Künstler verwechselst.

Mein Posting sollte verdeutlichen, dass man einen guten Gestalter keinesfalls mit einem guten Techniker verwechseln darf. In meinen Erfahrungen habe ich jedenfalls mehrfach abgespeichert, dass das Ergebnis nur mit hoher Wahrscheinlichkeit gut wird, wenn man Aufgabenstellung, Kreativität und technische Umsetzung trennt, und selber dafür sorgt, dass alle Bereiche sich optimal ergänzen und jede sinnvolle Information schnellstmöglich bekommen.

Kurz: Du kennst keine guten Designer. Schade.
MfG, at