Hellihello
mein Wissensstand: in jedem Fall die Unterlasssungserklärung, evtl. mit Anwalt absprechen in abgewandelter Form, abschicken. (Die Frist hierfür muss kurz sein.) Das alles ohne Anerkennung einer Rechtspflich oder wie das heißt. Damit wird eine drohende einstweilige Verfügung abgewendet, die teuer werden kann.
Die Klage auf Zahlung der entpsrechenden Forderungen wird damit zur Zivilklage. Das hat dann Zeit...;
Gruß,
frankx