Odium: Urheberrechtsverletzung

Hallo mal wieder,

hab mal eine kleine Frage zum Problem einer Urheberrechtsverletzung.
Ein mir befreundetes Forum hat Anwaltspost erhalten, das darin ein geschütztes Bild angezeigt wird.

Das ganze fand in einem nun entfernten Foto-Thread statt in dem die User lustige oder interessante Bilder posteten.
Das besagt Bild wurde aber nicht auf deren Webspace kopiert, sondern nur per image-tag entfernt eingebunden.
Die Forderungen für die Abmahnung halten sich noch in Grenzen, 400 Euro sind nicht unbedingt die Summe die man bei den letzten Geschichten im Internet so erwartet hätte.

Normalerweise ist man ja nur haftbar in einem Forum wenn die zuständigen personen Admins/Moderatoren von Rechtsverletzungen wissen und diese dulden. Dies unterstellt der Anwalt, da der Administrator des Forums 2 Beiträge unter dem besagten Bild selbst einen Beitrag verfasst hat.

Nun die Frage wie man reagieren sollte. Das Bild wurde sicherlich innerhalb einer fremden Domain angezeigt, aber nicht kopiert, wenn man so will ist es ja das Original.
Wenn man sich auf einen Streit einlassen sollte, kann es unter Umständen noch teurer werden. Da dies das Forum einen nicht gewinnorientierten Jugendhauses ist sind die 400 Euro so schon ein großer Batzen.
Zudem scheint eine recht geringe Frist auferlegt zu sein. Die Post hat die Betreiber des Jugendhauses am Mittwoch erreicht, bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.
Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, wenn die Cartoonistin damit Ihre Geld verdient. Ist dies relevant?
Sind jemandem ähnliche Fälle bekannt oder hat einen Tipp wie man verfahren sollte?

Vielen dank
Odium

  1. Hallo,

    Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, [...]?

    weil diese Methoden nicht zuverlässig sind. Sie können leicht umgangen werden, und sie liefern u.U. "false positives", so dass das Bild auch berechtigten Besuchern gelegentlich vorenthalten wird.

    Viel Glück,
     Martin

    --
    Die letzten Worte der Challenger-Crew:
    Lasst doch mal die Frau ans Steuer!
    1. Hi,

      weil diese Methoden nicht zuverlässig sind. Sie können leicht umgangen werden, und sie liefern u.U. "false positives", so dass das Bild auch berechtigten Besuchern gelegentlich vorenthalten wird.

      Dann hat der Programmierer einen Fehler gemacht.

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Hallo,

        weil diese Methoden nicht zuverlässig sind. Sie können leicht umgangen werden, und sie liefern u.U. "false positives", so dass das Bild auch berechtigten Besuchern gelegentlich vorenthalten wird.
        Dann hat der Programmierer einen Fehler gemacht.

        das hat er schon in dem Moment, wo er anfängt, dem HTTP-Referrer irgendeine Bedeutung zu unterstellen. Und das ist IMHO der einzige Anhaltspunkt, überhaupt eine Fremdverlinkung zu erkennen.
        Er muss also prüfen, ob ein Referrer übertragen wurde, der nicht zur eigenen Domain passt. Da aber einige Desktop-Firewalls hier irgendeinen Stuss reinschreiben, ist das Prinzip schon unbrauchbar.

        Ciao,
         Martin

        --
        Programmierer (m), seltener auch ~in (w):
        Irdische, i.a. humanoide Lebensform, die in einem komplizierten biochemischen Prozess Kaffee, Cola und Pizza in maschinenlesbaren Programmcode umwandelt.
        P~ bilden gelegentlich mit ihresgleichen kleine Gruppen, sogenannte Communities, sind aber ansonsten meist scheue Einzelgänger.
        P~ sind vorwiegend nachtaktiv und ohne technische Hilfsmittel nur eingeschränkt lebensfähig.
        1. Hallo Martin,

          das hat er schon in dem Moment, wo er anfängt, dem HTTP-Referrer irgendeine Bedeutung zu unterstellen.

          Nein, eigentlich nicht. RFC 2616 sagt ganz klar, dass der Referer die Resource angibt, von der die Request-URI stammt. Ein Client darf einen Referer senden oder nicht, er darf aber nicht irgend etwas reinschreiben.
          Wer sein System so konfiguriert, dass das dennoch passiert oder sich irgend welche obskure Software installiert, kann dann eigentlich nicht mehr erwarten, dass der Server immer noch wie erwartet reagiert.

          Erfahrungsgemäß wird ein Referer oft übertragen und eine falsche URI wird da selten reingeschrieben.

          Grüße

          Daniel

        2. Hi,

          das hat er schon in dem Moment, wo er anfängt, dem HTTP-Referrer irgendeine Bedeutung zu unterstellen. Und das ist IMHO der einzige Anhaltspunkt, überhaupt eine Fremdverlinkung zu erkennen.

          ? Unsinn. Außerdem schrieb ich nichts von Referrer - Du auch nicht ("diese Methoden")! =:-)

          Er muss also prüfen, ob ein Referrer übertragen wurde, der nicht zur eigenen Domain passt. Da aber einige Desktop-Firewalls hier irgendeinen Stuss reinschreiben, ist das Prinzip schon unbrauchbar.

          Danke, mir ist absolut bekannt, was so alles in den Referrer reingeschrieben wird. 8-) Nicht nur "Stuss", sondern, IMHO ärgerlicher, z.B. ein gültiger URL der Firewall-Website. =:-)

          Sofern JS aktiv ist, kann man allerdings leicht herausfinden, ob der Referrer standardmäßig verändert wird oder nicht.

          Aber egal: Fremdverlinkung verhindert man aber wirksam nicht mit einer Referrer-Abfrage, sondern mit einer kleinen Session. So sie weniger wirksam verhindert werden soll, kann man immer noch den Referrer verwenden, unter Beachtung der erwähnten Umstände.

          Gruß, Cybaer

          --
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  2. Hello,

    Das besagt Bild wurde aber nicht auf deren Webspace kopiert, sondern nur per image-tag entfernt eingebunden.

    Dann kommt zum Verstoß nach Urheberrecht auch noch Betrug dazu. Schließlich wird der Traffic geklaut, der fremde Server für eigene Zwecke missbraucht, usw.

    Aber ich habe mich schon damit abgefunden, dass auf meinen Seiten geklaut wird. Ab und zu baue ich dann mal ein "aktives Bild" ein. Wird ein falscher Referrer mitgeliefert (was meistens der Fall ist, also bitte keine Diskussion zum Thema Referrer), erscheint das Bild mit dem Zusatz "geklaut bei www.harte-harzer.de" oder so ähnlich.

    Die Klauer kommen übrigens fast ausschließlich uber niederländische und belgische IPs, soweit man das feststellen kann.

    Ich verstehe den Anbieter hier nicht. Wenn ich alle Leute abmahnen würde, wären das inzwischen schon über 400. Solange mit dem "Diebstahl" kein Geld verdient wird, nehme ich es hin.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

    1. Hallo,

      ich glaube der Traffic ist in diesem Fall fast zu vernachlässigen. Das Forum hat ~200 User, davon sind 20-30 aktiv, 10-15 in dem betroffenen Thread.

      In meinen Augen wäre es aber schlimmer wenn das Bild direkt kopiert wird und dann bei fremden Anbietern, am besten Amerikanern wie imageshack.us, deponiert wird. Hier besteht ja in meinen Augen wirlich der Tatbestand der unberechtigten Kopie, und eine Nachverfolgung ist unwahrscheinlich schwer, aber ich bin ja auch nur juristischer Laie.
      Ich werde eventuell einmal vorschlagen die Domainbesitzerin anzurufen um die Sache freundschaftlich zu klären. Das Forum hat ja keinerlei Kommerziellen Character. Vielleicht läßt sich da was machen.

      Danke für Deine Meinung.

      p.s. zu den anderen Antworten: Ich habe eigentlich mit .htaccess und mod_rewrite ganz gute Erfahrungen.

  3. Normalerweise ist man ja nur haftbar in einem Forum wenn die zuständigen personen Admins/Moderatoren von Rechtsverletzungen wissen und diese dulden. Dies unterstellt der Anwalt, da der Administrator des Forums 2 Beiträge unter dem besagten Bild selbst einen Beitrag verfasst hat.

    Sieht dann natürlich nicht besonders gut aus. Man könnte vielleicht Argumentieren, dass der Admin nicht weiß, woher das Bild stammt und nicht bei jedem Bild überprüfen kann, woher es stammt, aber wirklich viel bringen wird das wohl nicht, da bei soclhen Bilderspielen meist sehr wohl bekannt sein sollte, das die Bilder ohne großes Nachgefrage von anderen Servern benutzt werden.

    Nun die Frage wie man reagieren sollte. Das Bild wurde sicherlich innerhalb einer fremden Domain angezeigt, aber nicht kopiert, wenn man so will ist es ja das Original.

    Das Bild wird ja im Forum verwendet, d.h., da wird ein fremdes Bild ohne Einverständnis und wahrscheinlich auch ohne Hinweis, woher es stammt, verwendet. Das das OK ist, kann man nicht sagen. Wie groß die "Strafe" sein sollte ist sicher diskutierbar und 400€ sind da schon meiner Ansicht nach relativ viel.

    Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, wenn die Cartoonistin damit Ihre Geld verdient. Ist dies relevant?

    Nein. Es ist ziemlich egal. Der Betreiber des Servers hat nicht die Pflicht, solche Schutzmaßnahmen zu benutzen, die unsicher sind, meist eh nicht viel bringen und unter Umsänden auch die eigenen Besucher behindern können. Siehe "Der Martin".

    Sind jemandem ähnliche Fälle bekannt oder hat einen Tipp wie man verfahren sollte?

    Vielleicht reicht es schon, man den Abmahner freundlich anzuschreiben, um Entschuldigung usw. zu bitten und die Lage des Forumadmins zu erklären. Hängt aber natürlich davon ab, was für ein Bild verwendet wurde und wie wichtig das Für den Webseitenbetreiber ist.

    Selbstverständlich sollte das Bild (und andere geklaute) aus dem Forum entfernt werden und geg. durch eine Entschuldigung/Erklärung ersetzt werden.

    Vielleicht hilft auch ne Internet-Suche nach dem Thema, da findet man u.a. das:
    http://www.strohhalm.org/archiv/buero_recht/Fremde_Bilder__237507.html

  4. Tachchen!

    Normalerweise ist man ja nur haftbar in einem Forum wenn die zuständigen personen Admins/Moderatoren von Rechtsverletzungen wissen und diese dulden.

    Das ist seit Heise vs. Dolzer leider nicht mehr ganz so klar, wie es früher war.

    Dies unterstellt der Anwalt, da der Administrator des Forums 2 Beiträge unter dem besagten Bild selbst einen Beitrag verfasst hat.

    Das wäre grundsätzlich irrelevant, denn der Admin (=Betreiber?) muss ja
    vom Urheberrechtsverstoß wissen, nicht vom Einbinden des Bildes.
    Problematisch wäre es allerdings, wenn dies offensichtlich wäre.

    Nun die Frage wie man reagieren sollte. Das Bild wurde sicherlich innerhalb einer fremden Domain angezeigt, aber nicht kopiert, wenn man so will ist es ja das Original.

    Diese Argumentationsidee vergisst du besser gleich wieder!

    Zudem scheint eine recht geringe Frist auferlegt zu sein. Die Post hat die Betreiber des Jugendhauses am Mittwoch erreicht, bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.

    Die 400€ sollte euch der gütliche Ausgang des Spaßes evtl. Wert sein,
    aber Unterlassungserklärungen sind wirklich böse!
    An dieser Stelle muss der Rat eigentlich lauten, einen Anwalt einzuschalten,
    denn regelmäßig gehört zu solch einer Unterlassungserklärung ja auch eine
    Vereinbarung über Vertragsstrafen ... und da wird es eigentlich immer happig.

    Gut wäre, wenn man sich da evtl. mit dem Rechteinhaber auf den Verzicht
    einer solchen Klausel einigen könnte. Bis jetzt war er ja noch relativ
    human unterwegs und wenn ihr dann auf euren gemeinnützigen und ehrenamtlichen
    Status hinweist ...?
    Das klappt aber sicherlich nicht, wenn du erst einmal die 400€ vor Gericht
    klären lassen möchtest. ;-)

    Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, wenn die Cartoonistin damit Ihre Geld verdient. Ist dies relevant?

    Nö.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    Smartbytes Webdesign in Oberhausen
  5. Hi,

    Das ganze fand in einem nun entfernten Foto-Thread statt in dem die User lustige oder interessante Bilder posteten.

    Ausdrücklich Bilder, deren Erlaubnis zur Veröffentlichung vorliegt?

    Das besagt Bild wurde aber nicht auf deren Webspace kopiert, sondern nur per image-tag entfernt eingebunden.

    URL also nicht sichtbar? = "zu eigen machen"

    Normalerweise ist man ja nur haftbar in einem Forum wenn die zuständigen personen Admins/Moderatoren von Rechtsverletzungen wissen und diese dulden. Dies unterstellt der Anwalt, da der Administrator des Forums 2 Beiträge unter dem besagten Bild selbst einen Beitrag verfasst hat.

    Was der Anwalt unterstellt, ist irrelevant. Wichtig ist, was ggf. ein Richter sagt.

    Zudem scheint eine recht geringe Frist auferlegt zu sein. Die Post hat die Betreiber des Jugendhauses am Mittwoch erreicht, bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.

    Nicht unüblich, bei Abmahn-Abzockern. Und BTW: Abmahnen darf bei Urheberrechtsverstößen explizit nur ein Anwawalt im Auftrag des Rechteinhabers.

    Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, wenn die Cartoonistin damit Ihre Geld verdient. Ist dies relevant?

    Es war Traffic-Klau von der Cartoon-Site selbst? Wie dumm muß man sein. Da sind 400 EUR ja fast geschenktes Lehrgeld.

    Sind jemandem ähnliche Fälle bekannt oder hat einen Tipp wie man verfahren sollte?

    Also wenn der UrhG-Verstoß so offensichtlich war, wie es scheint ... :-(

    Gruß, Cybaer

    --
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  6. Hallo Odium,

    Die Frage ist, ob der Administrator wirklich davon wusste, dass mit der Einbindung des Bildes Urheberrechte verletzt wurden. Ich kann dir, bzw. den Forenbetreibern, nur raten, einen Anwalt zu Hilfe zu ziehen. Nur der kann dir sicher sagen, wie die rechtliche Lage dazu aussieht und ob es sich lohnt, sich gegen die Abmahnung zu wehren.

    Schöne Grüße,

    Johannes

    --
    ie:% fl:( br:< va:| ls:[ fo:) rl:) n4:? ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:| zu:)
  7. Hi,

    Es bestehen Serverseitige Möglichkeiten die Anzeige von Bildern in fremden Domains zu unterbinden, warum wird dies in diesem Fall nicht verwendet, wenn die Cartoonistin damit Ihre Geld verdient. Ist dies relevant?

    Eine Haustür hat auch ein Schloss, wenn die Haustür aber nicht abgeschlossen ist, ist ein unbefugtes Betreten trotzdem Strafbar. Will sagen, nur weil es möglich ist, ist es noch lange nicht legal.

    Im gegenzug ist es absolut kein Problem, in einem Forum das Einbinden von externen Bildern zu unterbinden. Dazu muss lediglich die Angabe des Protokolls (meistens http://) unterbinden werden.

    400€ sind m.E. sehr human. Da kenn ich Jugendhäuser, die wesentlich mehr zahlen mussten.

    1. Hi!

      Im gegenzug ist es absolut kein Problem, in einem Forum das Einbinden von externen Bildern zu unterbinden. Dazu muss lediglich die Angabe des Protokolls (meistens http://) unterbinden werden.

      // reicht als Protokollangabe. Also sollte hierauf geprüft werden.

      Allerdings führt ein lokaler Aufruf (file://) von folgender Testdatei zu reproduzierbaren Abstürzen von Opera 8.52 / Win XP. Um Opera zu beenden, muss dann Windows neu gestartet werden, selbst das killen des Prozessess bringt nix:

      <html>  
      <head>  
      <title>//</title>  
      </head>  
      <body>  
      <img src="//www.sparkasse-iserlohn.de/images/s_9wtgen.gif">  
      </body>  
      </html>
      

      Gruß aus Iserlohn

      Martin

      1. Hallo Martin,

        // reicht als Protokollangabe. Also sollte hierauf geprüft werden.

        Das ist aber, im Gegensatz dazu wie es auf dieser Seite dargestellt wird, nur dann ein HTTP-Verweis, wenn die entsprechende Resource, die diesen Link enthält auch per HTTP ausgeliefert wird. Es handelt sich hierbei nämlich um eine »network-path reference«; siehe RFC 3986:

        »A relative reference that begins with two slash characters is termed
        a network-path reference; such references are rarely used.«

        Allerdings führt ein lokaler Aufruf (file://) von folgender Testdatei zu reproduzierbaren Abstürzen von Opera 8.52 / Win XP. Um Opera zu beenden, muss dann Windows neu gestartet werden, selbst das killen des Prozessess bringt nix:

        http://zeller-johannes.de/selfforum/no-http.html funktionierte bei mir mit Opera 8.02 build 1272 unter Linux prima, sowohl per http als auch per file, bis auf die Tatsache, dass das Bild lokal natürlich nicht gefunden wurde. Ich kann das leider gerade im Moment nicht unter Windows testen.

        Schöne Grüße,

        Johannes

        1. Hi,

          Das ist aber, im Gegensatz dazu wie es auf dieser Seite dargestellt wird, nur dann ein HTTP-Verweis, wenn die entsprechende Resource, die diesen Link enthält auch per HTTP ausgeliefert wird.

          Das ist bei einer Forums-Seite ja wohl i.d.R. der Fall. =:-) Insofern wäre es n der Tat falsch, explizit nur  auf "http://" zu prüfen.

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      2. Hi,

        Allerdings führt ein lokaler Aufruf (file://) von folgender Testdatei zu reproduzierbaren Abstürzen von Opera 8.52 / Win XP. Um Opera zu beenden, muss dann Windows neu gestartet werden, selbst das killen des Prozessess bringt nix:

        Hab ich nicht probiert, allerdings halte ich es für unwarscheinlich, das so ein Aufruf in einem Forum nötig ist. Ich hab bei meiner Forensoftware einfach den kompletten img-Tag entfernt und in einen Link umgewandelt.

        Da ein Verlinken eines Bildes kein Problem darstellt (es wurde in einem neuen Fenster geöffnet mit der URL als Überschrift), war ich rechtlich 100%ig auf der sicheren Seite, da es weder Trafficklau war, noch eine Veröffentlichung ausserhalb der eigentlichen Seite.

    2. Moin!

      400€ sind m.E. sehr human. Da kenn ich Jugendhäuser, die wesentlich mehr zahlen mussten.

      Soso. Wieviele bekommt denn ein Karikaturist für seine Zeichnungen? Ich hörte so von Preisen ab 150 Euro... Der Anwalt bekommt für seinen Textbaustein 400 Euro?

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
      1. Hi,

        Soso. Wieviele bekommt denn ein Karikaturist für seine Zeichnungen? Ich hörte so von Preisen ab 150 Euro... Der Anwalt bekommt für seinen Textbaustein 400 Euro?

        Zur Klarstellung: Ich halte das nicht für wenig Geld, sondern im Verhältnis zu den üblichen Abmahngebühren relativ wenig.

        Da es keine Diskussion über den Sinn/Unsinn von Abmahnungen ist/werden soll, hab ich meine Meinung dazu nicht geäussert.

  8. Hi,

    Zudem scheint eine recht geringe Frist auferlegt zu sein. Die Post hat die Betreiber des Jugendhauses am Mittwoch erreicht, bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.

    Ist so eine kurze Frist überhaupt zulässig?
    Kann sie überhaupt zulässig sein?

    http://dejure.org/gesetze/BGB/676a.html legt nach meinem Verständnis fest, daß eine Überweisung innerhalb Deutschlands nach längstens 3 Bankgeschäftstagen (siehe Absatz (2), unter 1. sind das Werktage außer Samstag, sprich Montag bis Freitag) bei der Bank des Empfängers sein muß.
    Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages zu laufen, an dem die Überweisung der Bank angewiesen wurde.
    Wenn also sofort am Mittwoch überwiesen wurde, fängt die Frist am Donnerstag 0 Uhr an.
    Donnerstag, Freitag, Montag. Am Montag 23:59:59 muß das Geld also bei der Empfänger-Bank sein.
    http://dejure.org/gesetze/BGB/676g.html sagt, daß sich die Bank nochmals einen Tag (falls nicht sogar eine noch längere Zeit vereinbart wurde) Zeit lassen darf, bis sie das Geld auf das Konto des Empfängers schiebt.
    Wenn man als Überweisender also Pech hat, landet das Geld erst am Dienstag um 23:59:59 auf dem Konto des Empfängers - wobei der Überweisende wenig bis keinen Einfluß auf die tatsächliche Dauer hat.

    Der Empfänger sieht also u.U. erst am Mittwoch, daß die vom Überweisenden sofort getätigte Überweisung auch getätigt wurde - Fristende war aber schon am Montag.

    Und es ist ja bekannt, daß die Banken diese Zeiten gerne mal voll ausschöpfen, um in der Zwischenzeit mit dem Geld zu arbeiten (klar, lohnt sich bei einer Überweisung von 400EUR nicht, aber wenn es täglich viele hunderttausende Überweisungen sind ...)

    Mit etwas Pech erfolgt die Zustellung des Briefs auch noch einen Tag später ...

    Von so Dingen wie Urlaub mal ganz abgesehen ...

    Mir erscheint eine solch extrem kurze Zahlungsfrist äußerst suspekt - selbst wenn man gewillt wäre, rechtzeitig zu zahlen, hat man keinen Einfluß darauf, daß das Geld auch rechtzeitig ankommt.

    Ist eine solche Forderung, die der Gegner gar nicht erfüllen kann (bzw. bei der er von anderen - den beteiligten Banken - abhängig ist, daß er sie erfüllen kann), überhaupt zulässig?

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    Schreinerei Waechter
    O o ostern ...
    Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    1. echo $begrüßung;

      Ist so eine kurze [Zahlungs-]Frist überhaupt zulässig?
      Kann sie überhaupt zulässig sein?

      Meine persönlichen Erfahrungen mit (online getätigen) Überweisungen sprechen andere Worte. Sie waren deutlich weniger als drei Arbeitstage unterwegs. Aber lassen wir dieses Argument mal unbetrachtet. Vermutlich ist auch nicht die Überweisung der Anwaltsgebühren sondern die Abgabe der Unterlassungserklärung maßgebend.

      Und da stellen sich mir dann folgende Fragen (auch ohne dass ich das Thema Abmahnungen und/oder deren Missbrauch guthieße):

      Wie lange hatte denn der Urheberrechtsverletzer Zeit sich zu informieren, ob die Genehmigung für die Veröffentlichung vorliegt?
      Wie lange soll ein Urheber dulden müssen, dass sein Recht verletzt wird? Frei nach dem Motto: "Da sind ein paar Werke von mir auf Ihrer Webseite aufgetaucht. Wenn sie die mal bei Gelegenheit entfernen würden, wäre ich Ihnen dankbar." dürfte ja auch nicht grade die Ernsthaftigkeit des Rechtswahrungswillens des Urhebers unterstreichen.

      Soweit ich außerdem weiß ist die Einschaltung eines Anwaltes zur Wahrung der eigenen Interessen als erster Schritt durchaus legitim. Ein "Rechtsverletzter" ist nicht verpflichtet zunächst erstmal eine nette Ansichtskarte zu schicken. :-)

      echo "$verabschiedung $name";

      1. Hi,

        Meine persönlichen Erfahrungen mit (online getätigen) Überweisungen sprechen andere Worte. Sie waren deutlich weniger als drei Arbeitstage unterwegs.

        Daß es auch schneller gehen _kann_, ist ja klar. Aber wenn die Banken ihre Spielräume voll ausnützen, hab ich als Überweisender ja keinen Einfluß darauf ...

        Vermutlich ist auch nicht die Überweisung der Anwaltsgebühren sondern die Abgabe der Unterlassungserklärung maßgebend.

        Zitat aus dem Ursprungsposting: bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.

        Wie lange soll ein Urheber dulden müssen, dass sein Recht verletzt wird?

        Daß die Entfernung des Bildes schneller geht als die Überweisung, ist klar - also kann _dafür_ auch eine kürzere Frist gesetzt werden.

        Soweit ich außerdem weiß ist die Einschaltung eines Anwaltes zur Wahrung der eigenen Interessen als erster Schritt durchaus legitim.

        Auch daran hab ich keinerlei Zweifel.
        Nur an der zu kurzen Frist für die Zahlung. Um da _sicher_zustellen, daß die fristgerecht ausgeführt wird, müßte die ja erfolgen, bevor sie überhaupt bekannt ist ...

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Schreinerei Waechter
        O o ostern ...
        Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. HI!

          Nur an der zu kurzen Frist für die Zahlung. Um da _sicher_zustellen, daß die fristgerecht ausgeführt wird, müßte die ja erfolgen, bevor sie überhaupt bekannt ist ...

          Nein. Du kannst auch ein Blitzgiro / Blitzüberweisung in Auftrag geben, dann ist das Geld innerhalb von ein paar Minuten bei der Empfämgerbank. Kostet im Schnitt keine 10 Euro.

          Gruß aus Iserlohn

          Martin

          --
          Spiele dein Lied, aber zwinge die Melodie nicht der übrigen Menschheit auf.
          Selfcode: ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:| rl:( n4:( ss:| de:> js:) ch:? sh:( mo:| zu:)
          1. Hi,

            Nur an der zu kurzen Frist für die Zahlung. Um da _sicher_zustellen, daß die fristgerecht ausgeführt wird, müßte die ja erfolgen, bevor sie überhaupt bekannt ist ...
            Nein. Du kannst auch ein Blitzgiro / Blitzüberweisung in Auftrag geben, dann ist das Geld innerhalb von ein paar Minuten bei der Empfämgerbank. Kostet im Schnitt keine 10 Euro.

            Ah ja. Hab ich noch nie was von gehört ...

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Schreinerei Waechter
            O o ostern ...
            Fachfragen unaufgefordert per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        2. Moin!

          Vermutlich ist auch nicht die Überweisung der Anwaltsgebühren sondern die Abgabe der Unterlassungserklärung maßgebend.

          Zitat aus dem Ursprungsposting: bis Montag wird das Fax/POst mit der Unterlassungserklärung und der Überweisung des Betrages gefordert.

          Ich denke, du bearbeitest hier einen Nebenaspekt, der so gar nicht existent ist, weil der OP das eingegangenen Rechtsanwaltsschreiben nicht wörtlich und vollständig wiedergegeben hat, sondern lediglich mit eigenen Worten sinngemäß - und dabei höchstwahrscheinlich die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlungsaufforderung in einen Topf geworfen und vermischt hat.

          - Sven Rautenberg

          --
          My sssignature, my preciousssss!
  9. Hellihello

    mein Wissensstand: in jedem Fall die Unterlasssungserklärung, evtl. mit Anwalt absprechen in abgewandelter Form, abschicken. (Die Frist hierfür muss kurz sein.) Das alles ohne Anerkennung einer Rechtspflich oder wie das heißt.  Damit wird eine drohende einstweilige Verfügung abgewendet, die teuer werden kann.

    Die Klage auf Zahlung der entpsrechenden Forderungen wird damit zur Zivilklage. Das hat dann Zeit...;

    Gruß,
    frankx