Hello,
BTW: Ich teile übrigens Heises Rechtsauffassung in *beiden* Fällen ("Haftung bei Kenntnis" wie auch "Nicht-Haftung bei Unkenntnis"), und sehe darin keinerlei Widerspruch.
Ich teile diese Auffassung nicht ohne weiteres.
Wenn jemand auf Deine Hauswand den Satz: "Frau A***** M***** ist ein Nazi" sprühen würde und Du davon nachweislich Kenntnis hättest, so wäre es Dir trotzdem nicht erlaubt, Beweise eigenmächtig zu entfernen. Wir haben schon einmal darüber diskutiert, ob ein Urheberrecht an einem solchen widerrechtlichen oder rechtswidrigen "Werk" entsteht. Das wurde verneint (wenn auch nicht wirklich überzeugend). Wenn es sich aber um eine rechtswidrige Tat handelt, darf man deren Beweise nicht eigenmächtig entfernen...
Nun bin ich aber gespannt.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau