Cybaer: Heise-Verlag fordert nun selbst Haftung für Forenbetreiber

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Hi,

Die Frage war aber, ob man an rechtswidrigen Werken einen eigenen Rechtsanspruch erwerben kann.

Ach so, nicht an der "verwursteten Kopie" sondern an der "Graffiti"?! Ja, das dürfte ein Problem sein. Ich sehe jedenfalls spontan nicht, daß daran ein Urheberecht per se nicht möglich sein soll. Mit Blick auf so manche Graffiti eher im Gegenteil.

Auch wenn ein Gericht dann die widersprechenden Rechte wohl i.d.R. zu Ungunsten des Urhebers auflösen wird ...

... und wohl die wenigsten illegalen Sprayer versuchen würden, ihr Urheberrecht einzuklagen. ;)

Gruß, Cybaer

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