Johannes Zeller: Heise-Verlag fordert nun selbst Haftung für Forenbetreiber

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Hallo Tom,

Die heute Frage war eher: Darf man eine Straftat (und ich denke, die Bundeskanzlerin öffentlich zu diffamieren wird eine sein) einfach durch übermalen beseitigen, nur weil man Eigentümer der Hauswand ist? Schließlich könnte das zur Strafvereitelung beitragen.

Du kannst ja vorher ein Foto von der Wand machen.

Grüße,

Johannes