Wem gehören eigentlich die Smilies, Smileys?
Andreas
- recht
0 Johannes Zeller-1 Blitz0 Christian Seiler
Hallo,
Smilies oder Smileys gibt es in der Welt des WWW wie Sand am Meer, unmengen von Webseiten nutzen diese in den Boards, zig Generatoren die einem Smilies erstellen, aber wem gehören sie denn?
So viele Pixel zum Verändern gibt es bei den standard Smilies ja nicht, woher bekommen dann z.B. große Boards wie vBulletin, SMF etc. ihre Smileys rechtssicher her?
Wen ich auf einer Webseite die ihre Smilies mit "tausende gratis Smilies" oder so ähnlich snbietet ein Smilie nehme, habe ich dann Rechtssicherheit dass niemand kommt und meint ich verwende "sein" Smiley? Wohl eher nicht oder?
Und gilt eine mögliche Urheberschaft nur auf die Grafik oder auch auf den KurzCode? Also ;) :) :-] etc.
Gruß Andreas
Hallo Andreas,
Wen ich auf einer Webseite die ihre Smilies mit "tausende gratis Smilies" oder so ähnlich snbietet ein Smilie nehme, habe ich dann Rechtssicherheit dass niemand kommt und meint ich verwende "sein" Smiley? Wohl eher nicht oder?
Ich shätze mal, dass die gewöhnlichen Smilies schlicht nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um Urheberrechte daran anzumelden.
Schöne Grüße,
Johannes
Smiles sind frei verwendbar.
Tachchen!
Smiles sind frei verwendbar.
Die deutlich differenziertere Formulierung von Johannes dürfte der Wahrheit
wohl näher kommen, denn Smilie ist nicht gleich Smilie und Smilie ist schon
gar nicht gleich Smilie-Set.
Gruß
Die schwarze Piste
Hi,
Die deutlich differenziertere Formulierung von Johannes dürfte der Wahrheit
wohl näher kommen, denn Smilie ist nicht gleich Smilie und Smilie ist schon
gar nicht gleich Smilie-Set.
Yep. Ein Smiley-Set kann, genau wie eine Linkliste, als Datenbankwerk urheberechtlich geschützt sein.
Gruß, Cybaer
Hi,
Die deutlich differenziertere Formulierung von Johannes dürfte der Wahrheit
wohl näher kommen, denn Smilie ist nicht gleich Smilie und Smilie ist schon
gar nicht gleich Smilie-Set.Yep. Ein Smiley-Set kann, genau wie eine Linkliste, als Datenbankwerk urheberechtlich geschützt sein.
man stelle sich nur einen Smiley von Andy Warhol vor (Titel: 'Werk 5' aus dem Jahre 1978, einer der ersten Smileys überhaupt und er einzige Smiley von Warhol, geschätzter Wert: 1.400.000,-$).
Donk
Hallo,
mit Smilie meine ich natürlich die Grafik und nicht den Code.
Andreas
Tachchen!
mit Smilie meine ich natürlich die Grafik und nicht den Code.
Ich auch ... welcher Code überaupt? Wo liegt das Missverständnis?
Gruß
Die schwarze Piste
hi,
mit Smilie meine ich natürlich die Grafik und nicht den Code.
Ich auch ... welcher Code überaupt?
Den BBCode, mit dem du "grinsender-Totenkopf-mit-Gabel-in-der-linken-und-Klopapierrolle-in-der-rechten-Hand" in einem Board einfügen kannst, vermutlich ...
gruß,
wahsaga
Gut, Code trifft es nicht genau, denn es ist ja eher ein Platzhalter für die Smilie-Grafik.
Aber ich denke man weiss das wenn man von Code Spricht.
Andreas
Hallo Blitz,
Smiles sind frei verwendbar.
Smirks ebenfalls.
Grüße
Roland
Hallo Johannes,
Wen ich auf einer Webseite die ihre Smilies mit "tausende gratis Smilies" oder so ähnlich snbietet ein Smilie nehme, habe ich dann Rechtssicherheit dass niemand kommt und meint ich verwende "sein" Smiley? Wohl eher nicht oder?
Ich shätze mal, dass die gewöhnlichen Smilies schlicht nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um Urheberrechte daran anzumelden.
Dennoch schadet es nicht, sich Smilies zusammenzusuchen, wo explizit dabeisteht, dass sie frei verwendbar sind (die gibt's massenweise), oder den Ersteller der Smilies, die man verwenden will, zu fragen. Ich finde, das gehört einfach zum "guten Ton". Außerdem gab's diesbezüglich noch keine Gerichtsentscheidung, d.h. es könnte im ungünstigsten Fall sein, dass ein Gericht entgegen Deiner Erwartung doch Schöpfungshöhe in die Smilies hineininterpretiert.
Viele Grüße,
Christian