Florian: Domain

Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer de Domain.

Ich bin Musiker und habe unter diesem Namen auch eine Website angemeldet. Leider war diese nur noch unter .com frei.

Die de Domain hat irgendein Privatnutzer der auf dieser Website laut Denic seit 2003 auf dieser Website nichts veröffentlicht hat. Er präsentiert nur ein Bild auf dem er vermummt sitzt, was natürlich nicht gerade besonders werbeträchtig ist, wenn jemand meinen Namen mit de eingibt.

Habe ich eine Chance rechtlich diese Domain für mich einzuklagen. Freiwillig möchte er diese nicht hergeben. Ich danke für eure Mithilfe!

  1. Hello,

    Habe ich eine Chance rechtlich diese Domain für mich einzuklagen. Freiwillig möchte er diese nicht hergeben. Ich danke für eure Mithilfe!

    Nichts ist unmöglich.
    Allerdings würde ich erstmal versuchen, sie ihm abzukaufen. Das kann eventuell billiger werden, als ein ggf. schiefegehendes Klageverfahren.

    Wenn Du als Musiker eine gewisse Bekanntheit erlangt hast, hättest Du aber ggf. Chancen mit dem Freigabeverlangen.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

  2. Wenn es nur ein (Vorname und) Nachname ist und er auch so heißt schauts mit einklagen schlecht aus. Sonnst müsste sich da schon was machen lassen.

    Evtl. kannst du ihn dazu verpflichten, auf der Seite anzugeben, das es sich dabei nicht um DEINE handelt, da es sonnst geschäftsschädigend wäre.

    Alles nur Vermutungen ich kenn mich mit den diesbezüglichen Gesetzen nicht aus.

  3. Moin,

    meine persönliche Meinung dazu:

    Das Internet ist nicht nur eine Werbeplattform, auch wenn es sich dahin entwickelt. Sicher ist es für Dich schade, daß die Domain "weg" ist, aber so ist das nunmal im Leben: wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und wenn dieser Typ nur ein Bild online stellt, auf dem er vermummt sitzt, so ist das seine Freiheit.

    Ich bin auch dagegen, daß große Firmen das Recht auf entsprechende Domains zugesprochen bekommen.

    MfG
    MarkX.

  4. Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich einer de Domain.

    Ich bin Musiker und habe unter diesem Namen auch eine Website angemeldet. Leider war diese nur noch unter .com frei.

    Die de Domain hat irgendein Privatnutzer der auf dieser Website laut Denic seit 2003 auf dieser Website nichts veröffentlicht hat. Er präsentiert nur ein Bild auf dem er vermummt sitzt, was natürlich nicht gerade besonders werbeträchtig ist, wenn jemand meinen Namen mit de eingibt.

    Habe ich eine Chance rechtlich diese Domain für mich einzuklagen. Freiwillig möchte er diese nicht hergeben. Ich danke für eure Mithilfe!

    Hinzuzufügen wäre vielleicht noch dass es sich nicht um die Kombination Nachnamen Namen handelt, sondern um meinen Künstlernamen. Dieser ist allerdings noch nicht in irgendeiner Weise rechtlich abgesichert.

  5. Moin!

    Habe ich eine Chance rechtlich diese Domain für mich einzuklagen. Freiwillig möchte er diese nicht hergeben. Ich danke für eure Mithilfe!

    Du hast keine Chance. Du bist ganz offensichtlich wesentlich später auf die Namensidee gekommen. Also Pech - und Glück für dich, dass .com noch frei war.

    Eine Domain bedeutet außerdem absolut keine Nutzungsverpflichtung für WWW. Maildienste sind mindestens ebenso wichtig, und ohne Domain ebenso undenkbar. Wenn du also keine Webseite siehst, bedeutet dass nicht, dass die Domain ungenutzt ist. Es bedeutet nur, dass jemand keine Webseite hat.

    Ich bin auch absolut dagegen, dass du irgendeinen Anspruch auf die Domain haben solltest. Wie sähe deine Argumentation aus, wenn du eine aktiv betreute private Webseite vorgefunden hättest?

    Nein, sorry: Wenn du mit dem sichtbaren Inhalt argumentieren mußt, dann bedeutet das, dass du keine besseren Argumente hast. Also gar keine Argumente hast. Also auch keinen Anspruch auf die Domain hast.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Hi,

      Eine Domain bedeutet außerdem absolut keine Nutzungsverpflichtung für WWW. Maildienste sind mindestens ebenso wichtig, und ohne Domain ebenso undenkbar.

      nicht umsonst ist "postmaster" ein verpflichtend vorhandenes Roleaccount, "webmaster" jedoch nicht.

      Nein, sorry: Wenn du mit dem sichtbaren Inhalt argumentieren mußt, dann bedeutet das, dass du keine besseren Argumente hast. Also gar keine Argumente hast. Also auch keinen Anspruch auf die Domain hast.

      ACK. Du (Florian) hast lediglich Ärger, gerne auch berechtigten. Solange Deine Grundrechte durch die Website aber nicht beeinträchtigt werden (z.B. weil sie Dich diffamiert), hast Du praktisch auch keine Handhabe, irgend etwas zu erreichen - wobei das, was Du in dem Fall erreichen kannst, ganz sicher nicht die Herausgabe der Domain ist. Deine Rechte an ihr sind nicht höher als die eines anderen.

      Cheatah

      --
      X-Self-Code: sh:( fo:} ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
      X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
      X-Will-Answer-Email: No
      X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes
  6. Hello,

    noch ein kleiner gedanklicher Nachtrag zur Chance Deines Unterfangens

    tipp mal "http://thomas-gottschalk.de" in Deinen Browser ein...

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
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