Hi Cybaer,
Unsinn! Es ist zw. "geschäftsmäßiger" (Impressum) und nicht geschäftsmäßiger (kein Impressum) Website zu unterscheiden. Ist sie "geschäftsmäßig" (also dauerhafter Natur), dann ist es egal, ob sie gewerblichen oder privaten Zwecken dient.
deinem Text kann ich folgende Aussagen entnehmen:
1. "geschäftsmäßig" = mit Impressum (OK)
2. "nicht geschäftsmäßig" = kein Impressum (OK)
3. "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)
4. "geschäftsmäßig" kann gewerblichen oder privaten Zwecken dienen (?)
Ich hatte bisher den Kenntnisstand, dass Diensteanbieter geschäftsmäßiger Teledienste ein Impressum vorhalten müssen. Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, dazu bin ich schließlich hier.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um uns belehren zu lassen!"