Hi,
Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht.
Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.
Ich würde mich übrigens bei der Beantwortung der Frage "geschäftsmäßig" auf die sehr umfangreiche Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft stützen.
Das sehe ich auch so.
Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
Ebenso pauschal wie falsch.
Ergänze: Eine Website gemäß TDG
Wie kommst du denn nur darauf?
Lesen.
Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten?
Nein.
Gruß, Cybaer
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