Hi,
- "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)
Ist keine Folgerung, eher eine Umschreibung in allgemein verständlicherem Deutsch.
- "geschäftsmäßig" kann gewerblichen oder privaten Zwecken dienen (?)
Ja. Du hast "geschäftsmäßig" mit "gewerbsmäßig" verwechselt.
Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen?
Ja, aber Du hast es doch selbst zitiert: "Geschäftsmäßig" = "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit", oder mit anderen Worten: wenn die Site von "dauerhafter Natur" ist. :)
Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht. Hast Du vor, daß deine Website nachhaltig/dauerhaft/über einen längeren Zeitraum erreichbar ist, dann ist ein Impressum Pflicht. Ob Du die Website gewerbsmäßig (also z.B. als Online-Shop) oder privat ("Hallo, ich bin der O'Brien!") nutzt, spielt dabei keine Rolle. Das Kriterium ist, wie Du richtigerweise zitiert hast, nur die Nachhaltigkeit!
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, dazu bin ich schließlich hier.
Dann sind wir schon zu zweit. ;-)
Gruß, Cybaer
PS: "Aufgrund nachhaltiger Tätigkeit" bedeutet *nicht*, daß die "Tätigkeit" etwas gewerbliches/berufliches ist. Und "mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht" bedeutet *nicht*, daß es sich um z.B. einen Online-Shop handelt, aber Du noch nicht weißt, ob Du mit deinem Online-Shop Geld verdienen oder eigentlich nur Geld verlieren möchtest. ;-)
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