Hell-O!
- "geschäftsmäßig" => dauerhafter Natur (wieso gilt diese Folgerung?)
Ist keine Folgerung, eher eine Umschreibung in allgemein verständlicherem Deutsch.
Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht. "Mein Haus, mein Auto, mein Hund"-Seiten sind auch dauerhafter Natur. Die Merkmale können unterschiedlich stark ausgeprägt sein, entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse. Ich würde mich übrigens bei der Beantwortung der Frage "geschäftsmäßig" auf die sehr umfangreiche Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft stützen.
Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
Ebenso pauschal wie falsch.
Hast Du vor, daß deine Website nachhaltig/dauerhaft/über einen längeren Zeitraum erreichbar ist, dann ist ein Impressum Pflicht. Ob Du die Website gewerbsmäßig (also z.B. als Online-Shop) oder privat ("Hallo, ich bin der O'Brien!") nutzt, spielt dabei keine Rolle. Das Kriterium ist, wie Du richtigerweise zitiert hast, nur die Nachhaltigkeit!
Wie kommst du denn nur darauf? Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten? Dieser erfordert aber keine "Geschäftsmäßigkeit", eine Anbieterkennung ist *immer* Pflicht. Erst für die Frage, was in der Anbieterkennung nach dem MDStV stehen muss, kommt es auf die Geschäftsmäßigkeit an.
Siechfred
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