Hell-O!
Die aber eher irre- denn zielführend ist, es fehlt die Einnahmeerzielungsabsicht.
Einnahmeerzielungsabsicht -> gewerbsmäßig.
Schon wieder falsch, Voraussetzung für "geschäftsmäßig" sind die Merkmale "Nachhaltigkeit" *und* "Einnahmeerzielungsabsicht". Letztere ist nicht mit der "Gewinnerzielungsabsicht" zu verwechseln.
Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
Ebenso pauschal wie falsch.
Ergänze: Eine Website gemäß TDG
Auch dann wäre es falsch weil zu pauschal.
Oder lässt du dich vielleicht vom MDStV fehlleiten?
Nein.
Dann scheinen wir aneinander vorbeizureden, denn der ein oder andere Punkt deiner Postings ist definitiv nur die halbe Wahrheit oder sogar falsch.
Siechfred
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