Hi,
Das mag sein, du weißt doch: Frage drei Juristen und du bekommst vier verschiedene Antworten :-)
Ich lese im selfForum. Und da gilt: Frage keinen Juristen und "er" postet doch! >;->
(Auszug aus BT-Drs. 13/7385)
Nur eine Meinung von denen, die eben dieser Meinung sind. ;-)
Mir ist durchaus bewusst, dass diese Auslegung nicht von allen geteilt wird, aber so ist das bei teleologischen Auslegungen nunmal. Vielleicht mal eine kurze "Pro-und-Kontra-Liste":
Vielen Dank für die Mühe, aber dafür muß ich mir Zeit nehmen. ;-)))
(...) dass es bei derart unbestimmten Rechtsbegriffen darauf ankommt, ob der konkrete Einzelfall dem Schutzzweck eines Gesetzes zuwider läuft.
Damit wären wir wieder bei der letztlichen "Begründung" für die Ablehnung der Impressums-Pflicht seitens "O'Briens Jurist" wg. Sinn und Zweck des Gesetzes (was der sinnvollerweise dann auch gar nicht mehr erläutert >;->). Und dieses Sicht teile ich, *gerade* mit Blick auf den Zweck des Gesetzes, eben in keinster Weise.
Dazu kommt dann noch die entsprechende Begriffsdeutung (wie beschrieben) seitens "Andreas' Juristen", deren Sicht ich *zusätzlich* teile.
Das macht dann nach meiner Sicht immer noch 2:0 *fürs* Impressum (1 wg. Begrifflichkeit, 1 wg. Sinnhaftigkeit), woran sich (die URL-Listen noch nicht bewertend) bislang ...
Wenn Du jetzt neue, qualifizierte, dem widersprechende Aspekte in die Diskussion einführen möchtest, dann tue das bitte.
Ich hoffe, dieser Forderung zumindest ansatzweise nachgekommen zu sein.
... noch nichts geändert hat.
Gruß, Cybaer
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!