Hi,
Den Auszug heranzuziehen, ist notwendiger Bestandteil einer teleologischen Auslegung. Diese ist hier einzig und allein zielführend, da es (leider) keine Legaldefinition von "geschäftsmäßig" gibt.
Schon, aber er enthält keine *neue* Information. *Daß* es unterschiedliche Interpretationen gibt, ist ja bereits hinlänglich bekannt. :)
Recht anschaulich führt es die Begründung zur EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aus:
Daß eine Richtlinie über Geschäftsverkehr geschäftliche Dinge im Vordergrund hat, ist aber nun nicht wirklich überraschend. =;-)
Das TDG ist die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht, somit könnte man auch die Richtlinie selber heranziehen.
Ja? Oder ist der Verbraucherschutz nicht vielmehr nur *ein Teil* der Gründe, für diese Gesetze?
Wovor sollte ein Verbraucher bei einer "Haus, Auto, Katze"-Seite geschützt werden müssen?
<title>Siechfred aus selfHTML</title>
<h1>Siechfred ...</h1>
<p>... ist ein <strong>Kinderficker</strong> und <strong>Katzenquäler</strong></p>
<p>Er hat eine Firma, die <strong>übelsten Schund</strong> produziert, der keinen Euro wert ist!</p>
Hier hättest Du ein "schönes" Beispiel, warum auch bei einer private Seite ein Impressum geboten ist: Üble Nachrede/Verleumdung einer privaten Person und einer rechtlichen Person (unwahre Behauptung über ein Produkt einer Firma).
Aha, da endlich haben wir einen Anhaltspunkt für die Einnahmeerzielungsabsicht. Da steht nämlich etwas von "in der Regel gegen Entgelt".
Ja, das haben Dienstleistungen auch so an sich. =;-)
Nur: Darum geht es eben nicht ausschließlich.
Mindestens 2:1 ... ;-)
Wie, Du willst noch ins Elfmeterschießen? ;-)
Gruß, Cybaer
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