Hi,
Welches die Beweggründe für die Richtlinie sind, hatte ich doch bereits zitiert.
Die Richtlinie ist das eine, die Gründe für die Impressumspflicht TDG/MDG das andere. Teilmenge!=Gesamtmenge.
Das ist in der Tat verwerflich, aber betrifft nicht den *Verbraucher*schutz.
Muß auch nicht. AFAIR gabe es damals in der politischen Diskussion halt mehrere Gründe (hinzu käme z.B. noch weitere, zivil- wie strafrechtlich relevante Aussagen - noch verstärkt durch 9/11). Diese anderen Gründe einfach auszublenden mag scheinbar "hilfreich" sein mit Ziel auf ein best. Diskussionsergebnis, hilft aber der neutralen Meinungsbildung nicht weiter.
Auf diese Art kann man auch die Evolutionstheorie verwerfen und Intelligent Design "beweisen". ;->
Nee, das 2:2 anzuerkennen, würde mir vorerst reichen :-)
Wen hast Du als Schiedsrichter nominiert? Hoyzer? ;->
Gruß, Cybaer
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