Hi Cybaer,
Geschäftsmäßig seien diejenigen Angebote, die aufgrund nachhaltiger Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbracht werden. Mir ist daher nicht klar, wie eine geschäftsmäßig genutzte Website privaten Zwecken dienen kann. Kannst du es mir sagen?
Ja, aber Du hast es doch selbst zitiert: "Geschäftsmäßig" = "aufgrund nachhaltiger Tätigkeit",
so weit i.O., aber
oder mit anderen Worten: wenn die Site von "dauerhafter Natur" ist. :)
kann ich nicht ganz nachvollziehen. In http://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsmaessigeteledienste.php heißt es zum Thema "geschäftsmäßig":
"Nach a.A. wenn der Anbieter in der Absicht handele, nachhaltig Einnahmen zu erzielen oder die nachhaltige Erzielung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern."
Auch weitere Recherchen ergaben für mich bisher nicht die eindeutige Zuordnung zwischen "geschäftsmäßig" und "dauerhaft". Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt. Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.
Will heißen: Wenn Du z.B. für 'ne Woche eine Website online stellst, ist ein Impressum keine Pflicht.
Selbst dann nicht, wenn es sich um eine Kurzzeitaktion im Rahmen meines Gewerbes "O'Briens Resterampe" handelt, bei der ich nur über diese Website 1000 Autos zu Schleuderpreisen verticke?
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"