Hi,
kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Macht nichts. :)
In dem von dir verlinkten Text heißt es ja auch gleich im ersten Satz: "Da es an einer gesetzlichen Definition fehlt ist der Begriff umstritten".
Zwar ist der Begriff nicht exakt definiert, jedoch haben halt Gerichte im "Real-Life" (ich glaube, Finanzgerichte) das geschäftsmäßig halt so "definiert".
Üblicherweise gilt aber, sofern keine explizite andere Gesetzeslage/Rechtsprechung vorliegt, die derzeitige Rechtsprechung, auch wenn sie sich auf Nicht-Internet-Recht bezieht.
Nun gibt es Juristen, die sagen, das Internet ist speziell und was das nicht explizit geregelt ist, ist als rechtlich unsicher anzusehen. Du findest aber mehr Juristen, die sagen, daß das Internet kein spezieller Rechtsraum ist, und bisherige Gesetze/Rechtsprechung im Zweifel analog anzuwenden sei.
Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt.
Das ist die Meinung eines Juristen. Andere haben andere Meinungen. So ist das nun mal ...
... bis es der Gesetzgeber hinreichend klärt (naturgemäß unwahrscheinlich ;->) oder eben ein Gericht. Und Gerichte orientieren sich im Zweifel gerne an bestehenden Urteilen - auch jenseits des Internetrechts. :) (übrigens schön zu sehen an der Urheberrechtssprechung, die eigentlich auch keiner "Klarstellung bedurft hätte - aber schön, daß wir jetzt diesbezügl. klarere (und längere) Gesetze haben, die auch nichts geändert haben.)
BTW: Es ist natürlich prinzipiell sinnvoller, sich fundiert über Gesetzestexte auzulassen, als über deren Entwürfe.
Aber der Autor verweist ja selbst auch auf die entsprechende Position ("Der Begriff der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit geschäftlicher Tätigkeit ist vor allem den Steuerrechtlern gut bekannt: Im Einkommenssteuerrecht ist eine nachhaltige Tätigkeit eine solche, die subjektiv von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und sich objektiv durch Wiederholung als nachhaltig darstellt").
Und seinen Ausführungen (bzw. der Abwägung seiner durchaus gegensätzlichen Ausführungen) kann man folgen, muß man jedoch nicht (s.o.). Er beleuchtet die Thematik ja durchaus von mehreren Seiten, zieht dann aber letztendlich ja den "Hintergrund der Entstehung und der Zielsetzung des Gesetzes" als Begründung für seine Auffassung heran, weil es ihm (bzw. der Argumentation) an expliziter Definition und Schlüssigkeit mangelt. Das ist dann doch ziemlich vage! Über Hintergrund und Entstehung des Gesetzes kann man sicherlich einiges spekulieren. Ob dafür ein Jurist, bekanntermaßen sind Juristen ja erwiesene Internet-Spezialisten, geeignet ist: nun ja. >:-> Z.B. kann man bei Hintergrund/Zielsetzung auch ans Medienrecht denken: Jedermann via Impressum einfach eine Anlaufstelle für Gegendarstellungen/rechtliche Maßnahmen gegen, auch privat, verbreitete (Falsch-)Informationen zu geben. Da hat es sich was mit "gewerbsmäßiger" Nutzung, wenn Du unter dem Deckmäntelchen der Anonymität ("ist doch privat") zum Verleumder wirst. Nicht jeder betreibt, wie mitunter die Bild-Zeitung, die Lüge gewerbsmäßig! >:->
Und schwups, ist seine (Nicht-)Argumentation ziemlich, ähm, zusammengebrochen.
Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.
?
Selbst dann nicht, wenn es sich um eine Kurzzeitaktion im Rahmen meines Gewerbes "O'Briens Resterampe" handelt, bei der ich nur über diese Website 1000 Autos zu Schleuderpreisen verticke?
Ja. Laut dem von dir zitieren Juristen ist dem so. :) Allerdings mußt als Verkäufer nach BGB so oder so *deutlich* auf das Widerrufsrecht hinweisen (wozu wiederum eine Adresse gehört, wo man widerrufen kann 8-)). Tut der Geschäftsmann das nicht, dann hat der Verbraucher automatisch unbegrenztes Widerrufsrecht. Also auch unter diesem Gesichtspunkt ist der Artikel wohl ziemlich, ähm, flach ...
Gruß, Cybaer
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