Hallo O'Brien,
Auch weitere Recherchen ergaben für mich bisher nicht die eindeutige Zuordnung zwischen "geschäftsmäßig" und "dauerhaft". Auch in http://www.jurpc.de/aufsatz/20020076.htm (unter Bezug auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Bundesratsdrucksache BR 136/01 vom 16.02.2001, S. 34.) finde ich den Hinweis darauf, dass der Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste eingrenzt. Ich habe den Eindruck, dass die Begriffe "nachhaltig" und "dauerhaft" in diesem Zusammenhang auf keinen Fall synonym verwendet werden dürfen, sondern hier "nachhaltig" eine Teilmenge von "dauerhaft" ist.
Das kann man auch anders interpretieren.
Grüße
Andreas
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Oh my God! What did you do to the cat? It looks half-dead!
(Schroedinger's Wife)
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