Tom: Die "Lösung"

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Hello,

Leider bin ich nicht in der Position, an irgendwelchen Gegebenheiten zu rütteln.

Trotzdem solltest Du darauf bestehen, dass die Vorgehensweise mit einem guten Steuerberater besprochen wird, _bevor_ die Programmierung stattfindet.

Die Regel heißt seit Jahrzehnten, wenn nicht sogar seit Jahrhunderten: Gebucht ist gebucht.
Storno ist also entweder nur ganz oder gar nicht möglich.

Anschließend kann man ja die übrig gebliebene Leistung immer noch neu berechnen.
Aus rechtlicher Sicht kann man bereits beim Storno / Gutschrift die nachfolgende Verrechnung ankündigen und zur Bedingung machen. Sicher ist sicher.

Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de

Tom

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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau