Yeti: Teilstorno, Rechnungsposten aufsplitten

Hallo liebe Leser!

Heute wende ich mich mit einem ziemlich kniffligen Problem an euch.

Ich soll in unserem Abrechnungssystem die Möglichkeit einbauen, eine Rechnung/Gutschrift teilweise zu stornieren und zwar jeden Posten so lange, bis er vollständig storniert wurde.
Nun habe ich folgende vier Fälle identifiziert.
Beispiel: Es gibt einen Posten Nr. 1 mit der Menge 3 und dem Einzelpreis 123,45 €.

1. Storno über 3 x 123,45 € = nix mehr da
2. Storno über 2 x 123,45 € = bleibt 1 x 123,45 €
3. Storno über 3 x 100,-- € = bleibt 3 x 23,45 €
4. und da wird's dreckig: Storno über 2 x 100,-- €
Jetzt habe ich mir gedacht, da dieser Fall nicht ausgeschlossen werden darf, ich splitte die Position einfach auf. D.h. beim nächsten Teilstorno erscheint jetzt die Möglichkeit
1 x 123,45 € und
2 x 23,45 € zu stornieren.

Jetzt stoße ich an meine Grenzen. Wie schaffe ich es, möglichst einfach, dass ich weiß zu welchem der aufgesplitteten Posten ein neuer Storno gehört?
Das Problem ist, dass die Originalrechnung unangetastet bleibt und ich lediglich eine Tabelle teilstorno habe, in der die jeweilige Rechnungsnummer, Postennummer und der stornierte Einzelpreis bzw. die stornierte Menge steht.

Jeder Vorschlag ist herzlich willkommen!

Der Yeti

--
Habe nun, ach! WInfo, BWL, und Mathe, Und leider auch Info!
Durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh' ich nun, ich armer Thor!
Und bin so klug als wie zuvor!
sh:( fo:| ch:? rl:? br:< n4:& ie:( mo:| va:| de:[ zu:) fl:| ss:) ls:< js:|
  1. hi,

    1. Storno über 3 x 100,-- € = bleibt 3 x 23,45 €
    2. und da wird's dreckig: Storno über 2 x 100,-- €
      Jetzt habe ich mir gedacht, da dieser Fall nicht ausgeschlossen werden darf,

    Wieso dürfen diese Fälle überhaupt vorkommen?

    Wenn sich der Posten aus drei Artikeln á 123,45 € zusammensetzt - wie können da Teilbeträge von 123,45 € storniert werden?
    Wurde da ein Artikel nur zu x% geliefert?
    Habt ihr im Nachhinein Rabatt gewährt?
    Hat sich einer der Vetragspartner mit dem Artikelpreis vertan?

    Definiere also bitte erst mal klar und deutlich, welche Vorstellung du von dem Begriff "Teilstorno" hast.

    Ich würde darunter jedenfalls verstehen, dass Teile des Postens storniert werden - und die kleinste Einheit des Postens ist der Artikel.

    gruß,
    wahsaga

    --
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    #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
    1. Hi,

      danke für deine Antwort!

      Vielleicht wird es etwas klarer, wenn ich sage, dass die Firma in der Fahrzeuglogistik tätig ist.

      Wieso dürfen diese Fälle überhaupt vorkommen?

      Wenn sich der Posten aus drei Artikeln á 123,45 € zusammensetzt - wie können da Teilbeträge von 123,45 € storniert werden?
      Wurde da ein Artikel nur zu x% geliefert?
      Habt ihr im Nachhinein Rabatt gewährt?
      Hat sich einer der Vetragspartner mit dem Artikelpreis vertan?

      Es kann z.B. sein, dass 3 Fahrzeuge transportiert werden sollten, aber in Wirklichkeit nur 2 transportiert wurden (warum auch immer). Oder es gibt auch Rechnungen, bei denen jedes Fahrzeug einzeln aufgelistet wird und es zusätzlich einen Posten "Bearbeitungsgebühren" gibt, der bei 82 Fahrzeugen eben die Menge 82 und den Einzelpreis "Bearbeitungsgebührensatz" € hat.

      Ein Preis kann verringert werden, weil ein falscher Preis angegeben wurde, z.B.
      a) der Kunde eigentlich einen Sonderpreis hat
      b) LKW-Maut vergessen wurde
      c) Map&Guide falsch bedient wurde und eine falsche Entfernung berechnet wurde
      d) uvm.

      Leider werden die meisten Rechnungen noch manuell erstellt, ohne hinterlegt Regeln (wir arbeiten daran), daher können eigentlich alle möglichen Fehler vorkommen (und tun sie auch).

      Definiere also bitte erst mal klar und deutlich, welche Vorstellung du von dem Begriff "Teilstorno" hast.

      »

      Ich würde darunter jedenfalls verstehen, dass Teile des Postens storniert werden - und die kleinste Einheit des Postens ist der Artikel.

      Richtig. Das dachte ich am Anfang auch und hatte es so implementiert.
      Leider ist es hier so, dass Teilstorno bedeutet "alles, nur nicht die komplette Rechnung auf einmal".
      Also es können einzelne Posten komplett oder teilweise storniert werden, Artikelmengen und Preise beliebig verringert werden ...

      Gruß,
      Der Yeti

      --
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      1. hi,

        Leider werden die meisten Rechnungen noch manuell erstellt, ohne hinterlegt Regeln (wir arbeiten daran), daher können eigentlich alle möglichen Fehler vorkommen (und tun sie auch).

        Dann sollte da m.E. aber dringend etwas mehr Transparenz und Konsequenz reingebracht werden.

        Was soll bspw. das Finanzamt zu solch wilden Stornoaktionen und Rechnungen mit nicht klar definierten (bzw. korrigierten) Positionen sagen ...?

        gruß,
        wahsaga

        --
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    2. Hi,

      1. und da wird's dreckig: Storno über 2 x 100,-- €
        Jetzt habe ich mir gedacht, da dieser Fall nicht ausgeschlossen werden darf,

      Wieso dürfen diese Fälle überhaupt vorkommen?

      Beispiel zu Fall 4:
      (ich habe auch diskutiert, weil ich wusste, dass es hässlich wird, aber auch dieser Fall kann nicht ausgeschlossen werden)

      Drei Fahrzeuge wurden transportiert und in einem Posten zusammengefasst, weil angeblich selber Preis. Nun wird aber festgestellt, dass zwei der Fahrzeuge doch einen anderen Preis haben, weil es z.B. keine Nutzfahrzeuge sondern PKW sind (dann ist der Transport billiger). Das andere Fahrzeug ist aber sehr wohl ein NFZ. Also muss der eine gleich bleiben und die anderen beiden bekommen aber einen billigeren Preis.
      Die Gutschrift ist kein Problem, nur wie ich dann fortfahre, falls der Preis und/oder die Menge nochmal verringert werden muss ...

      Der Yeti

      P.S.: Hab leider gleich Feierabend, aber ich schaue von zuhause wieder rein.

      --
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      1. hi,

        Drei Fahrzeuge wurden transportiert und in einem Posten zusammengefasst, weil angeblich selber Preis.

        Posten oder Artikel?

        Ich würde sagen, das wäre ein Posten, der drei mal den Artikel (Nutz-)Fahrzeugtransport mit Preis X enthält.

        Nun wird aber festgestellt, dass zwei der Fahrzeuge doch einen anderen Preis haben, weil es z.B. keine Nutzfahrzeuge sondern PKW sind (dann ist der Transport billiger). Das andere Fahrzeug ist aber sehr wohl ein NFZ. Also muss der eine gleich bleiben und die anderen beiden bekommen aber einen billigeren Preis.

        Dann sollte der Posten neu aufgebaut werden.
        Einmal der Artikel NFZ-Transport mit Preis X,
        zweimal Artikel PKW-Transport mit Preis Y.

        gruß,
        wahsaga

        --
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        1. Hi,

          Dann sollte der Posten neu aufgebaut werden.
          Einmal der Artikel NFZ-Transport mit Preis X,
          zweimal Artikel PKW-Transport mit Preis Y.

          Richtig.
          Das ist auch noch kein großes Problem, Problem tritt erst auf, wenn ich jetzt bei einmal mit Preis X noch einen solchen "wilden" Stornoversuch unternehmen will.
          Aber mittlerweile haben wir uns anders geeinigt.

          Der Yeti

          --
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    3. Hello,

      Wieso dürfen diese Fälle überhaupt vorkommen?

      Das Leben ist bunt :-)

      Und er Fall der Rückabwicklung ist auch in unserem Rechtssystem verankert.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau

  2. Hello,

    wenn Du Dir einen Gefallen tun willst, dann hältst Du Dich an die Regel:

    Status bleibt Status

    Bei Rückabwicklung wird ein Kontrolldatensatz erzeugt, der den Grund beheimatet, und eine exakte Gegenbuchung veranlasst, die den vorherigen Zustand wiederherstellt.

    Dann kann manuell aus diesem Zusatand heraus neu gebucht werden.

    Software sollte möglichst die etablierten Rechtsverhältnisse abbilden, sonst wird es kompliziert.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

    1. Moin!

      Bei Rückabwicklung wird ein Kontrolldatensatz erzeugt, der den Grund beheimatet, und eine exakte Gegenbuchung veranlasst, die den vorherigen Zustand wiederherstellt.

      Dann kann manuell aus diesem Zusatand heraus neu gebucht werden.

      Ich möchte das unterstreichen.

      "Teilstorno" kann allenfalls einen kompletten Einzelposten einer Rechnung stornieren - und zwar zu 100%.

      Also in der Form und Abfolge:

      1. Buchung: 3x LKW befördern á 123,45 EUR =  + 370,35 EUR
      2. Buchung: 1x Maut 130 km   á  16,99 EUR =  +2208,70 EUR
         Summe:                                 =   2579,05 EUR <- ist leider falsch, also

      3. Storno:  2x LKW befördern á 123,45 EUR =  - 246,90 EUR
      4. Buchung: 1x PKW befördern á  99,99 EUR =  +  99,99 EUR
      5. Storno:  1x Maut 130 km   á  16,99 EUR =  -2208,70 EUR
      6. Buchung: 1x Maut 55 km    á   7,90 EUR =  + 434,50 EUR
         Summe:                                 =    657,94 EUR

      Es ist aber unmöglich, den Rechnungsposten einfach teilweise in einer Stornobuchung wieder abzuziehen. Das gibt nur Probleme.

      Wer falsche Buchungen eingegeben hat, muß die falschen Buchungen komplett wieder stornieren, also zu 100% zurückbuchen, und hat dann Gelegenheit, neue und hoffentlich korrekte Buchungen einzugeben.

      Software sollte möglichst die etablierten Rechtsverhältnisse abbilden, sonst wird es kompliziert.

      Richtig, es gibt für Buchhaltungssoftware gesetzliche Anforderungen, was die Themen Buchungswahrheit und Manipulierbarkeit angeht. Auch wenn man es rechnerisch und technisch könnte - Teilstornierungen in Teilhöhe einer Buchung, um den Preis zu korrigieren, der falsch war, sind meines Wissens nicht erlaubt.

      - Sven Rautenberg

      --
      My sssignature, my preciousssss!
      1. Hallo.

        Richtig, es gibt für Buchhaltungssoftware gesetzliche Anforderungen, was die Themen Buchungswahrheit und Manipulierbarkeit angeht.

        In diesem Zusammenhang sollte aber zumindest nicht unerwähnt bleiben, dass die von dir geschilderte und zweifellos alleinig korrekte Vorhensweise sehr hilfreich ist, um die Bilanzsumme zu erhöhen.
        MfG, at

  3. So, nach erneutem langen Diskutieren haben wir jetzt folgenden Kompromiss geschlossen:
    Bei diesem "wilden" (meine Bezeichnung) Fall 4 werden die 3 x 123,45 € zu 1 x 370,35 € zusammengefasst, das macht alles einfacher.

    Trotzdem danke für euren Input!
    Leider bin ich nicht in der Position, an irgendwelchen Gegebenheiten zu rütteln.

    Frohes Schaffen noch!

    Der Yeti

    --
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    1. Hello,

      Leider bin ich nicht in der Position, an irgendwelchen Gegebenheiten zu rütteln.

      Trotzdem solltest Du darauf bestehen, dass die Vorgehensweise mit einem guten Steuerberater besprochen wird, _bevor_ die Programmierung stattfindet.

      Die Regel heißt seit Jahrzehnten, wenn nicht sogar seit Jahrhunderten: Gebucht ist gebucht.
      Storno ist also entweder nur ganz oder gar nicht möglich.

      Anschließend kann man ja die übrig gebliebene Leistung immer noch neu berechnen.
      Aus rechtlicher Sicht kann man bereits beim Storno / Gutschrift die nachfolgende Verrechnung ankündigen und zur Bedingung machen. Sicher ist sicher.

      Harzliche Grüße vom Berg
      http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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