Moin!
Bei Rückabwicklung wird ein Kontrolldatensatz erzeugt, der den Grund beheimatet, und eine exakte Gegenbuchung veranlasst, die den vorherigen Zustand wiederherstellt.
Dann kann manuell aus diesem Zusatand heraus neu gebucht werden.
Ich möchte das unterstreichen.
"Teilstorno" kann allenfalls einen kompletten Einzelposten einer Rechnung stornieren - und zwar zu 100%.
Also in der Form und Abfolge:
1. Buchung: 3x LKW befördern á 123,45 EUR = + 370,35 EUR
2. Buchung: 1x Maut 130 km á 16,99 EUR = +2208,70 EUR
Summe: = 2579,05 EUR <- ist leider falsch, also
3. Storno: 2x LKW befördern á 123,45 EUR = - 246,90 EUR
4. Buchung: 1x PKW befördern á 99,99 EUR = + 99,99 EUR
5. Storno: 1x Maut 130 km á 16,99 EUR = -2208,70 EUR
6. Buchung: 1x Maut 55 km á 7,90 EUR = + 434,50 EUR
Summe: = 657,94 EUR
Es ist aber unmöglich, den Rechnungsposten einfach teilweise in einer Stornobuchung wieder abzuziehen. Das gibt nur Probleme.
Wer falsche Buchungen eingegeben hat, muß die falschen Buchungen komplett wieder stornieren, also zu 100% zurückbuchen, und hat dann Gelegenheit, neue und hoffentlich korrekte Buchungen einzugeben.
Software sollte möglichst die etablierten Rechtsverhältnisse abbilden, sonst wird es kompliziert.
Richtig, es gibt für Buchhaltungssoftware gesetzliche Anforderungen, was die Themen Buchungswahrheit und Manipulierbarkeit angeht. Auch wenn man es rechnerisch und technisch könnte - Teilstornierungen in Teilhöhe einer Buchung, um den Preis zu korrigieren, der falsch war, sind meines Wissens nicht erlaubt.
- Sven Rautenberg
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