at: Teilstorno, Rechnungsposten aufsplitten

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Hallo.

Richtig, es gibt für Buchhaltungssoftware gesetzliche Anforderungen, was die Themen Buchungswahrheit und Manipulierbarkeit angeht.

In diesem Zusammenhang sollte aber zumindest nicht unerwähnt bleiben, dass die von dir geschilderte und zweifellos alleinig korrekte Vorhensweise sehr hilfreich ist, um die Bilanzsumme zu erhöhen.
MfG, at