Michael: Rücklastschrift

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Hallo,

ich habe vor kurzem einen Artikel im Internet bestellt. Vereinbart war eine versandkostenfreie Lieferung und Zahlung per Lastschrift.

Da mir nun aber doch Versandkosten berechnet wurden, habe ich die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgewiesen und die Sache in einer E-Mail erklärt.

Nun habe ich eine neue Rechnung bekommen. Hier werden mir nun die Gebühren der Rücklastschrift, zusätzliche Kosten des Unternehmens und abermals die Versandkosten berechnet. In den AGB des Unternehmens ist zum Thema Lastschrift / -rückgabe nichts zu finden.

Ich würde nun nur den ursprünglichen Kaufpreis bezahlen, schließlich ist es doch deren Verschulden, dass sie mir eine überhöhte Rechnung ausgestellt haben, oder wie seht Ihr das?

Kann mir hier jemand Hinweise hierzu geben? Muss ich auch die Kosten der Lastschriftrückgabe tragen? In welchen Gesetzen / Paragraphen ist dazu etwas zu finden?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Michael